26.10.2022
Die Gemeindeversammlung findet am 8. Dezember 2022, 20.00 Uhr, in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli statt.
Einwohnergemeinde – ordentliche Versammlung von Donnerstag, 8.
Dezember 2022,
20.00 Uhr, in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli
Traktanden
Mitteilungsblatt Nr. 112
1.
Budget für das Jahr 2023; Beratung und
Genehmigung des Budgets und Festsetzen der Steueranlage und der
Liegenschaftssteuer
Budget 2023
2.
Reglement über die Mehrwertabgabe; Genehmigung
Reglement über die Mehrwertabgabe, öffentliche Auflage
3.
Änderung Personalreglement; Genehmigung
Änderung Personalreglement, öffentliche Auflage
Personalverordnung (informative Auflage)
4.
Änderung Organisationsreglement
(Aufgabenübertragung Offene Kinder- und Jugendarbeit an Gemeinde Neuenegg);
Genehmigung
OgR; Anpassung Art. 72a, öffentliche Auflage
Zusammenarbeitsvertrag ROKJA (informative Auflage)
5.
Definitive Einführung Betreuungsgutscheine (ohne
Kontingentierung); Genehmigen der wiederkehrenden Kosten in der Höhe
von CHF 40'500
6. Einführung Schulsozialarbeit; Genehmigen der wiederkehrenden Kosten in der Höhe von CHF 14'590
7.
Wahl eines Mitgliedes in die Bau- und
Verkehrskommission
(Ersatz Jürg Spahr)
8.
Verschiedenes
8.1. Informationen
durch den Gemeinderat zu verschiedenen aktuellen Themen:
Dialog Gemeinderat – Bevölkerung
Versorgungssicherheit bei
Strommangellage
Allenfalls kurzfristig zur Verfügung stehende Informationen zu weiteren
Geschäften
8.2. Anliegen aus der Bevölkerung
Budget 2023
Das Budget für das Jahr 2023 erscheint in gekürzter Fassung
im Gemeindemitteilungsblatt und kann auf der Homepage www.frauenkappelen.ch eingesehen
werden. Detaillierte Budgets können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Reglementsauflage
Das Reglement über die Mehrwertabgabe, die Änderung
Personalreglement und die Änderung Organisationsreglement liegen 30 Tage vor
der Versammlung, d.h. vom 8. November bis und mit 8. Dezember 2022, in der
Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie können auch auf der Homepage eingesehen
werden.
Informative Auflagen
Als Information können zu den traktandierten Geschäften
folgende Dokumente in der Gemeindeverwaltung oder auf der Website der Gemeinde
eingesehen werden:
Traktandum 3: Personalverordnung
Traktandum 4: Zusammenarbeitsvertrag mit der Gemeinde
Neuenegg
Über diese Dokumente wird an der Gemeindeversammlung nicht
abgestimmt.
Wahlvorschläge
Grundsätzlich können Wahlvorschläge anlässlich der
Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Der Gemeinderat hat jedoch
beschlossen, Wahlvorschläge, die bis Montag, 21. November 2022, 10.00 Uhr, der
Gemeindeverwaltung schriftlich mitgeteilt werden, in einem Rundschreiben an
alle Haushaltungen zu veröffentlichen.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30
Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und
begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071
Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu
beanstanden
(Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen
pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich
nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Mittwoch und Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag |
ganzer Tag geschlossen |
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Mittwoch |
08.00 - 11.30 Uhr |
|
Donnerstag |
14:00 - 17:00 Uhr |
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