Wenn Sie während der Woche in einer anderen Gemeinde wohnen, die Wochenenden aber in Frauenkappelen verbringen und auch hier den Lebensmittelpunkt behalten, begründen Sie in der anderen Gemeinde einen Wochenaufenthalt. Selbstverständlich funktioniert das System auch umgekehrt.
Um Wochenaufenthalt zu begründen melden Sie sich bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde, welche die Meldung an die Wochenaufenthaltsgemeinde erfasst und elektronisch übermittelt.
Für den Wochenaufenthalt in einer nicht bernischen Gemeinde wir ein Heimatausweis ausgestellt, welche Sie persönlich bei der Wochenaufenthaltsgemeinde abgeben müssen.
Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person.
Handlungsfähig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und urteilsfähig ist.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Das Gesuch kann direkt am Schalter der KESB, per Post oder über die Info-E-Mail-Adresse gestellt werden. Die gesuchstellende Person hat sich am Schalter auszuweisen. Gebühr: CHF 20.00 bei Bezug am Schalter, CHF 30.00 bei Versand mit Rechnung.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord Bernstrasse 5 3312 Fraubrunnen G 031 635 20 50 nfksb-mnbch
Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt.
Der Familienausweis ist der Nachfolger des Familienbüchleins.
Der Familienausweis ist beim Zivilstandsamt des Heimatortes zu bestellen.
Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.
Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie über den unten genannten Link oder per Telefon 031 552 16 16.
Bitte beachten Sie, für den Termin müssen Sie sich anmelden.
Menschen, die über kein Vermögen verfügen, sollen nach ihrem Tod einen würdigen Abschied erhalten. Das Merkblatt "unentgeltliche Bestattungskosten" zeigt Ihnen auf, wer eine unentgeltliche Bestattung beantragen kann.
Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, müssen in einer emotional schwierigen Zeit innerhalb von einigen Tagen unzählige Dinge organisiert und entschieden werden. Das Infoblatt «Was ist in einem Todesfall zu tun?» gibt Ihnen einige Anhaltspunkte, woran zu denken ist.
Selbstverständlich steht Ihnen die Gemeindeverwaltung bei Fragen und Unklarheiten gerne zur Verfügung.
Wegzüger haben sich spätestens am Tag ihres Wegzuges bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Dazu ist der Niederlassungsausweis mitzubringen. Ausserdem muss uns die neue Adresse bekannt gegeben werden.
Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit arbeitet Frauenkappelen mit der Gemeinde Neuenegg zusammen.
Der Kinder- und Jugendtreff in Allenlüften ist jeweils am Freitag geöffnet; für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse von 15.00 - 18.00 Uhr, für Schülerinnen und Schüler der 7. | 8. und 9. Klasse von 19.00 – 23.00 Uhr.
Für Kinder der 1. bis 4. Klasse findet jeden Mittwoch ein Kindernami von 14.00 - 17.00 Uhr statt.
Für den Bezug der AHV muss man sich anmelden. Es empfiehlt sich, das entsprechende Gesuch spätestens drei Monate, bevor Sie das Rentenalter erreichen, auszufüllen.
Das Gesuch und die erforderlichen Beilagen (Kopien von Niederlassungsausweis und Familienbüchlein sowie allfällige weitere Unterlagen gemäss Formular) sind bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde einzureichen.
Der Versicherungsausweis kann mit untenstehendem Formular beantragt werden. Das Gesuchsformular ist durch den Arbeitgeber an die AHV-Zweigstelle weiterzuleiten, mit welcher er die Beiträge abrechnet.
Personen, die nicht erwerbstätigt sind, können das Gesuch bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde einreichen.
Angebot Suchtberatung: Information, Beratung und Therapie von Betroffenen und Angehörigen bei Fragen zu Alkohol, Rauchen, Glücksspiel, Medikamentenmissbrauch, Essstörungen
Suchtprävention: Information und Beratung für Gemeinden, Schulen und Betriebe
Sexualpädagogik: Sexualpädagogischer Unterricht, Information und Beratung
Angebot Das Contact, Berner Gruppe für Jugend-, Eltern- und Suchtarbeit, bietet in sechs Institutionen im Kanton Bern regional verankerte, ambulante Suchthilfe mit Schwerpunkt auf illegalen Drogen. Die Angebote des Contact tragen dazu bei, dass suchtmittelabhängige Menschen oder deren Bezugspersonen sowie Menschen in schwierigen Lebensphasen Beistand und geeignete Unterstützung finden.
Die Stiftung Contact bietet folgende Dienstleistungen an:
Beratung bei Jugend-, Eltern- oder suchtspezifischen Problemen
Therapie bei psychischen Schwierigkeiten wie Depressionen, Ängsten, Abhängigkeiten etc.
Stationäre Suchttherapie in Gastfamilien
Bildungsangebote für süchtige oder suchtgefährdete KlientInnen
niederschwellige Arbeitsprojekte für (ehemalige) Drogenabhängige
Wohnplätze für KlientInnen
Medizinische Unterstützung im Methadon-Therapiezentrum
Überlebenshilfe durch niederschwellige Beratung, Pflege sowie Abgabe von sterilem Injektionsmaterial
Im Rahmen der Diskussion rund um Chlorothalonil und deren Metaboliten wurden durch die WVRB AG 2019 sämtliche Fassungen spezifisch auf diese Verbindungen untersucht, wobei keine Grenzwerte überschritten bzw. alle Resultate tiefer als die Nachweisgrenzen waren.
Aufgrund der Empfehlungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie der verbesserten Analytik mit tieferen Nachweisgrenzen wurden die Untersuchungen dieses Jahr auf weitere Metaboliten ausgeweitet. Die Resultate zeigen, dass einige Metaboliten nun nachgewiesen werden, die Grenzwerte pro Fassung jedoch eingehalten werden.
Dem unten verlinkten Dokument können Sie Angaben zur Qualität des Trinkwassers in Frauenkappelen entnehmen.
Die Kindergärten Azzurro und Purpura befinden sich im ehemaligen Oberschulhaus an wunderschöner Lage im Herzen Frauenkappelens unmittelbar neben der Kirche.
In Frauenkappelen besuchen die vier bis sechsjährigen Kinder den Kindergarten. Im Jahr 2025 werden die Kinder, welche zwischen dem 1.8.2020 und dem 31.7.2021 geboren sind, kindergartenpflichtig.
Der Kindergarten findet statt von Montag bis Freitag von 08.20 – 11.50 Uhr und entweder am Montag- oder am Dienstagnachmittag von 13.45 – 15.20 Uhr.
Weitere Informationen können Sie dem untenstehenden Merkblatt "Kindergarten Frauenkappelen" entnehmen. Das Anmeldeformular finden Sie unter "Anmeldung Kindergarten".
Es besteht die Möglichkeit, den Eintritt in den Kindergarten um ein Jahr zu verschieben. Gegebenenfalls ist das unten verlinkte Formular "Verschieben Eintritt Kindergarten" zu verwenden.
Die Schülerinnen und Schüler von Frauenkappelen besuchen das 7. – 9. Schuljahr im Oberstufenzentrum Allenlüften. Dort werden sowohl Real- als auch Sekundarklassen geführt. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Real- und der Sekundarklasse der jeweiligen Stufe.
Allenlüften ist durch den öffentlichen Verkehr schlecht erschlossen. Die Schülerinnen und Schüler legen den Schulweg in der Regel mit dem Fahrrad zurück. Im Winterhalbjahr organisiert die Gemeinde einen Schülertransport.
Die Anmeldung erfolgt direkt bei einem RAV im Kanton Bern. Anschliessend richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort oder dem Ort des Wochenaufenthaltes der Stellensuchenden.
Nach der Kündigung sollte die Anmeldung möglichst rasch, spätestens aber am 1. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Die Stellensuchenden müssen sich persönlich auf das RAV begeben und folgende Unterlagen mitbringen:
Personalausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis)
Ausländerausweis für Personen, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben
Aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen
Die Anmeldung ist Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr (Freitag bis 16.30 Uhr) möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.
Wenn Sie einen öffentlichen Anlass organisieren, benötigen Sie eine Gastgewerbebewilligung. Das Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen und ausgefüllt auch wieder dort eingereicht werden.
Zudem ist es möglich, das Gesuch digital einzureichen. Bitte nutzen Sie dafür den untenstehenden externen Link.
Die Gemeindeverwaltung leitet das geprüfte Gesuch an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zur Bewilligung weiter.
Dem Gesuch für gastgewerbliche Einzelbewilligung sind ein Hygienekonzept, ein Jugendschutzkonzept und allenfalls weitere verlangte Unterlagen beizulegen.
Für die Durchführung von Lottos an Unterhaltungsanlässen gilt eine Meldepflicht. Die Checkliste und das Onlineformular finden Sie auf der Seite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (siehe unten).
Meldepflicht: 30 Tage vor der Veranstaltung
Auch die Durchführung einer Lotterie erfordert eine Bewilligung. Angaben finden Sie auf der Seite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (siehe unten).
Sie wollen an Ihrer Liegenschaft eine Werbetafel anbringen? Oder Sie planen ein Fest und wollen vorübergehend entsprechende Werbung aufstellen?
Wir bitten Sie, den Standort (siehe Merkblatt zum Aufstellen von temporären Reklamen) und eine allfällige Bewilligungspflicht mit der Gemeindeverwaltung abzusprechen.
Für die Durchführung von Tombolas an Unterhaltungsanlässen gilt eine Meldepflicht. Die Checkliste und das Onlineformular finden Sie auf der Seite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (s. unten).
Die Schulbibliothek befindet sich im Untergeschoss des Schulhauses Zälgli neben dem Werkraum. Sie bietet Bücher für die Kleinsten sowie für die Primarschulkinder an.
Ausleihe jeden Mittwochmorgen während der Schulzeit zwischen 08.30 Uhr und 11.00 Uhr.
Angebot Bilderbücher, Lesebücher und Sachbücher für Kinder und Jugendliche, "Das lustige Taschenbuch"-Abo und Comics.
Das Ausleihen von Medien ist für Einwohner von Frauenkappelen gratis.
Mit dem Inkrafttreten des neuen kantonalen Energiegesetzes wird das Führen einer unabhängigen Energieberatungsstelle zu einer obligatorischen Aufgabe der Regionalkonferenz Bern-Mittelland. Die Gemeinde Frauenkappelen ist demnach an diese Beratungsstelle angeschlossen.
Weiterführende Informationen und insbesondere die Erreichbarkeit der Energieberatungsstelle entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
Bauarbeiten sind zumeist baubewilligungspflichtig. Da diese Materie sehr komplex ist, wenden Sie sich bitte direkt an das Departement Bau und Planung in Wohlen um die notwendigen Formalitäten für Ihr jeweiliges Vorhaben abzusprechen.
Ab 01.01.2025 sind die Bauverwaltungen Wohlen und Frauenkappelen gemeinsam unterwegs.
Die Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger aus Frauenkappelen bei Baufragen | Auskünften ist neu die Bauverwaltung Wohlen. Baugesuche müssen seit 1. März 2022 elektronisch per eBau eingereicht werden. Die Gesuchunterlagen sind noch immer in Papierform einzureichen. Dies ist weiterhin in Frauenkappelen möglich.
Auflageakten zu Baugesuchen in Frauenkappelen können auch weiterhin in der Gemeindeverwaltung Frauenkappelen eingesehen werden. Selbstverständlich ist auch die Einsicht online via eBau möglich.
Die Nachführung der amtlichen Vermessung erfolgt in unserer Gemeinde durch die bbp geomatik ag, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld, G 031 970 30 50.
Situationspläne zu Baugesuchen sind an dieser Adresse zu beziehen. Für kleine Gesuche reicht allenfalls ein Ausdruck aus dem Ortsplan auf dieser Website.
Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern Abteilung Militär Papiermühlestrasse 17v Postfach 3000 Bern 22 G 031 636 06 00 krskmmndbch
Die Feuerwehr der Gemeinde Frauenkappelen hat per 1. Januar 2012 mit der Feuerwehr der Stadt Bern fusioniert. Wehrdienstleistende aus Frauenkappelen sind der Kompanie Bern West unterstellt.
Ein Steuererlassgesuch kann erst eingereicht werden, wenn das betreffende Steuerjahr definitiv veranlagt ist. Es ist bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen.
Die Steuererklärung ist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass nur die auf der Beilagenliste aufgeführten Belege eingereicht werden.
Sie kann entweder manuell, mittels TaxMe-CD oder TaxMe-online ausgefüllt werden.
Die TaxMe-Anwendung kann bei der Gemeindeverwaltung (CD) oder über die Website der kantonalen Steuerverwaltung (Download) bezogen werden.
Für Menschen ab 60 Jahren bietet Pro Senectute Region Bern den Steuererklärungsdienst an. Kosten: ab CHF 70, für Bezüger|innen von Ergänzungsleistungen CHF 40 pauschal. Es werden nur einfache Steuererklärungen ausgefüllt. Die weiteren Bedingungen erfahren Sie bei:
Grundsätzlich unterliegt das Steuerregister dem Steuergeheimnis. Unter bestimmten Voraussetzungen - und auf schriftliches Gesuch hin - sind Auskünfte möglich.
Kann eine mündige Person ihre Angelegenheiten infolge von Altersschwäche oder anderen Gebrechen oder aufgrund von Unerfahrenheit nicht selber korrekt erledigen, kann sie die Errichtung einer Beistandschaft verlangen.
In einem solchen Fall zuständig ist die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde. Bitte wenden Sie sich an die
In den Entsorgungshöfen Fellerstrasse und Schermen ist die direkte Entsorgung von Abfall möglich.
Die Gemeinde Frauenkappelen hat einen Zusammenarbeitsvertrag mit der Stadt Bern abgeschlossen. Da die Gemeinde der Stadt Bern einen jährlichen Betrag für ein Mitbenutzungsrecht entrichtet, entfällt für Bewohner von Frauenkappelen die Anlieferpauschale. Für die Entsorgung ist die Gebühr gemäss Ansatz der Stadt Bern geschuldet.
Das Stimmlokal befindet sich im Gemeindehaus, Murtenstrasse 62. Die persönliche Stimmabgabe ist jeweils am Abstimmungssonntag von 10.00 − 11.00 Uhr möglich.
Briefliche Abstimmung
Für die briefliche Abstimmung beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Abstimmungscouvert. Die briefliche Stimmabgabe kann beim Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung erfolgen. Letzte Leerung ist am Wahlsonntag um 11.00 Uhr.
Abstimmungs- und Wahltermine
Der Bundesrat legt die Blanko-Abstimmungsdaten für eidgenössische Vorlagen fest.
malreden ist ein telefonisches Gesprächsangebot des Vereins Silbernetz Schweiz für ältere Menschen, das täglich von 9 - 20 Uhr unter der Gratisnummer 0800 890 890 erreichbar ist.
Geschulte Freiwillige hören zu und ermutigen zur Selbsthilfe. Das dreiteilige Angebot besteht aus einem Alltagstelefon, einem Gesprächstandem und der Infovermittlung zu weiteren passenden Angeboten.
Alle Anrufe sind kostenlos, anonym und vertraulich. malreden versteht sich als niederschwellige Ergänzung zu den bestehenden Angeboten des Sozial- und Gesundheitswesens und entlastet Akteure im Bereich Alter.
Die amtliche Bewertung einer Liegenschaft wird durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern vorgenommen.
Die zugehörigen Dokumente (Protokoll amtliche Bewertung, amtlicher Wert, Eigenmietwert) werden bei der Gemeinde archiviert. Liegenschaftseigentümer sind berechtigt, die jeweiligen Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung einzusehen.
Immerwährender Ferienkalender nach der Kalenderwochenzählung (DIN-Norm): Im Kalenderjahr, welches einem Jahr mit 53 Wochen folgt, dauern die Sommerferien sechs Wochen (Wochen 27 bis 32).
Herbstferien
Wochen 39, 40, 41
Winterferien
Wochen 52 und 1 (bzw. 53 und 1)
Februar-Ferien
Woche 8
Frühlingsferien
Wochen 15, 16, 17
Sommerferien
Wochen 28, 29, 30, 31, 32
Schulfreie Halbtage (soweit bekannt) 04.11.2024 (ganzer Tag) 31.01.2025 (ganzer Tag) 14.05.2025 (halber Tag Morgen) 27.05.2025 (ganzer Tag Nachmittag) 28.05.2025 (halber Tag Morgen) 30.05.2025 (ganzer Tag)
Ab der 1. Klasse besuchen die Kinder das Schulhaus im Zälgli. Dieses verfügt mit den hellen Klassenzimmern, der grossen Aula, der Turnhalle, dem Sportplatz, den verschiedenen Spezialräumen und einer modernen ICT-Ausstattung über eine hervorragende Infrastruktur.
Kinder, die bereits den Kindergarten in Frauenkappelen besuchen, müssen nicht für den Schulbesuch angemeldet werden.
Das Dispensationsgesuch für einmalige Dispensationen muss bis spätestens 1 Monat vor Urlaubsbeginn bei der Schulleitung eingereicht werden.
Wenn Sie Angestellte beschäftigen (juristische Personen, Hausdienstarbeitgeber, Hausverwaltung, usw.) müssen Sie sich bei der AHV-Zweigstelle als Arbeitgeber anmelden.
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern (eBau)
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Ende September 2021 beschlossen, dass das elektronische Baubewilligungsverfahren «eBau» per März 2022 obligatorisch wird. Künftig müssen sämtliche Baugesuche und weitere Gesuche direkt auf der Plattform eBau ausgefüllt und der Gemeinde übermittelt werden. Viele Architektinnen und Architekten, Bauplanende und Bauherrschaften haben bereits gute Erfahrungen damit gemacht.
Bis zur Anpassung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) müssen der Bauverwaltung das Gesuch, die zusätzlichen Formulare sowie die Baupläne zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Rechtlich massgebend sind die in Papierform vorliegenden Baugesuchsunterlagen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Die Baupublikation erfolgt ebenfalls über eBau sowie im Anzeiger Region Bern. Voraussetzung ist ein Zugang über BE-Login.
Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage.
Bei Fragen für den technischen Support wenden Sie sich bitte an:
Beiträge der Gemeinde an Vereine und Organisationen sind leistungsbezogen und können folgendermassen abgeholt werden:
Öffentliche Einsätze
Der Auftrag für die Mithilfe bei einem öffentlichen Einsatz wird durch den Gemeinderat an die Vereine oder Organisationen erteilt.
Eine Anfrage für die Durchführung eines Angebotes in öffentlichem Interesse kann durch einen Verein oder eine Organisation an den Gemeinderat gestellt werden.
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Gemeindebeiträge ausgerichtet werden:
Vereinseinsätze müssen von öffentlichem Interesse sein.
Der Verein oder die Organisation muss im Vereinskartell von Frauenkappelen sein.
Die Anzahl der beteiligten Helferinnen und Helfer muss im Voraus bekannt sein.
Die Abrechnung erfolgt nach der Grösse des Einsatzes.
A
Grosser Einsatz
mehr als 30 Personen
CHF 500.00
B
Mittlerer Einsatz
16 - 30 Personen
CHF 300.00
C
Kleinerer Einsatz
6 - 15 Personen
CHF 200.00
D
Kleiner Einsatz
1 - 5 Personen
CHF 100.00
Jugendförderung Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Gemeindebeiträge ausgerichtet werden:
Der Verein muss seinen Sitz in Frauenkappelen haben oder es muss sich um eine ortsansässige Gruppe handeln.
Der Wohnsitz der geförderten Kinder | Jugendlichen muss Frauenkappelen sein.
Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren.
Es kann sich um ein Ganzjahresangebot oder ein zeitlich beschränktes Angebot (Kurs) handeln.
Das Gesuch kann entweder für 1 Jahr (Vereine) oder halbjährlich (Schule) erfolgen.
Der Stichtag für die Berechnung der Anzahl Kinder | Jugendlicher ist der 1. Oktober.
Das Gesuch ist bis spätestens 31. Oktober einzureichen und gilt bei Vereinen für das laufende Kalenderjahr. Bei Angeboten der Schule bezieht sich die Anzahl Kinder / Jugendlicher auf das laufende Schuljahr.
Es muss jedes Jahr ein Gesuch eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang des Gesuches.
Dem Gesuch muss ein schriftliches Förder- und Ausbildungskonzept beigelegt werden.
Die Angebote werden in 3 Beitragskategorien eingeteilt:
A
Musik
CHF 100.00 pro Person(höhere Kosten = höherer Beitrag: Instrumentenmiete, Unterricht)
B
Sport
CHF 30.00 pro Person(Infrastruktur wird durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt)
C
weitere Sparten
Beitrag wird je nach Art des Angebotes festgelegt
Das Gesuchsformular für die Gemeindebeiträge an die Jugendförderung kann bei der Gemeindeverwaltung angefordert oder heruntergeladen werden.
Per 1. Januar 2024 trat eine neue Verordnung in Kraft; diese schafft die rechtliche Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an Vereine, Organisationen und Private.
In der Verordnung sind die bereits bekannten «Beiträge an Jugendförderung» und «Beiträge für öffentlichen Einsatz» genau so geregelt, wie auch die neue «Defizitgarantie für neue Anlässe».
Die neue Defizitgarantie sieht vor, dass die Gemeinde im Sinne einer Anschubfinanzierung Beiträge an die Durchführung von öffentlichen Anlässen an einem beliebigen öffentlichen Standort in der Gemeinde ausrichtet. Die Grösse des Anlasses, die Art des Veranstalters und das Budgetvolumen haben keinen Einfluss auf die Auszahlung der Beiträge.
Die Gemeinde gewährt für die unterstützten Anlässe aufgrund der eingereichten Unterlagen (Budget und Konzept) eine Defizitgarantie für den ausgewiesenen Budgetfehlbetrag. Der effektive Betrag berechnet sich aufgrund des effektiven Verlusts. Der Maximalbetrag beträgt CHF 2'000 pro Anlass.
Es ist ein Konzept einzureichen, aus dem Veranstalter, Teilnehmende, Eintrittspreise, das Budget und das voraussichtliche Defizit hervorgehen. Zudem gibt das Konzept Auskunft, wie der Veranstalter den Anlass in den nächsten drei Jahren zu einem gewinnbringenden Anlass machen will. Es werden maximal zwei Anlässe pro Jahr unterstützt.
Weitere Informationen können der Verordnung entnommen werden. Die Formulare für die Gesuchseinreichung können auf der Website der Gemeinde heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Einen Auszug aus dem Betreibungsregister erhalten Sie unter folgender Adresse: Betreibungsamt Bern-Mittelland Dienststelle Mittelland Poststrasse 25 3071 Ostermundigen
EinwohnerInnen aus Frauenkappelen können Ihren Abfall in der "bring's" entsorgen. Pro Entsorgung sind eine Grundgebühr von CHF 10 zuzüglich die Gebühr pro Kilo Abfall (vergl. dazu Liste auf der Homepage der "bring's") zu entrichten.
Es ist auch möglich, eine Jahreskarte zu lösen. Diese kostet CHF 30. Fortan ist dann keine Grundgebühr mehr zu entrichten.
Die Jahreskarte kann direkt bei der "bring's" in Laupen beantragt werden.
In Zusammenarbeit mit den Ressortleitern Gemeinderat, den Kommissionen und den Mitarbeitern der Gemeinde erstellt der Finanzverwalter jeweils im Herbst das Budget für das Folgejahr. Das Budget wird der Wintergemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Gleichzeitig wird über die Steueranlage und den Liegenschaftssteuersatz beschlossen.
In Zusammenarbeit mit den Ressortleitern Gemeinderat, den Kommissionen und den Mitarbeitern der Gemeinde erstellt der Finanzverwalter jeweils im Herbst das Budget für das Folgejahr. Das Budget wird der Wintergemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Gleichzeitig wird über die Steueranlage und den Liegenschaftssteuersatz beschlossen.
Per 1. Januar 2017 wurden die Unterstützungsbeiträge für energetische Gebäudesanierungen und erneuerbare Energien im Kanton Bern neu geregelt. So wurde etwa das nationale Gebäudeprogramm in das kantonale Förderprogramm integriert. Das aktualisierte Factsheet «Förderbeiträge für Energieprojekte im Kanton Bern» bietet Liegenschaftsbesitzern einen praktischen Überblick über die aktuell zur Verfügung stehenden Förderinstrumente.
Gesuche für Förderbeiträge an energetische Sanierungen von Gebäuden und die Förderung erneuerbarer Energien können online bei der Bau-, Verkehrs uns Energiedirektion (BVE) eingereicht werden.
Das Tool gewährt jederzeit einen Überblick über die eingereichten Gesuche und deren Bearbeitungsstatus und Sie werden automatisch über die einzelnen Bearbeitungsschritte informiert.
Der Zugang zum Online-Portal setzt - wie bei der Steuererklärung TaxMe - eine Registrierung beim BE-Login voraus. Mit BE-Login werden Dienste des Kantons Bern zentral verwaltet. Nach einmaliger Registrierung in wenigen Schritten steht das BE-Login rund um die Uhr zur Verfügung. Der Zugang erfolgt gesichert, die Daten sind geschützt.
Beziehen Sie eine AHV- oder IV-Rente und reicht Ihr Budget nicht aus, um alle anfallenden Lebenshaltungskosten zu bewältigen, besteht die Möglichkeit zum Bezug einer Ergänzungsleistung.
Das Formular für die Anmeldung finden Sie unten. Bitte legen Sie sämtliche Beilagen gemäss Formular (rot markiert) in Kopie bei.
Ehepartner einer Schweizerin bzw. eines Schweizers haben unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung.
Die Voraussetzungen sind folgende:
in der Schweiz integriert sein;
die schweizerische Rechtsordnung beachten;
während insgesamt 5 Jahren in der Schweiz gewohnt haben;
seit 1 Jahr vor Gesuchseinreichung in der Schweiz leben;
seit 3 Jahren mit der Schweizer Eheparterin oder dem schweizer Ehepartner verheiratet sein.
Das Gesuchsformular für die erleichterte Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder beim Bundesamt für Migration. Das Gesuch ist beim Bundesamt für Migration einzureichen, welches für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig ist.
Die Fachstelle Arbeit ist ein spezialisiertes Angebot der Regionalen Sozialen Dienste Wohlen, Kirchlindach, Frauenkappelen, Bremgarten und Meikirch. Sie hilft bei der beruflichen Integration. Sie unterstützt zum Beispiel bei der Stellensuche und der Aufbereitung der Bewerbungsunterlagen, berät und begleitet nach Bedarf und individuell.
Weiter bietet die Fachstelle auch Dauerarbeitsplätze (DAP) für Personen an, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance mehr haben: sei dies aus gesundheitlichen Gründen, infolge Langzeitarbeitslosigkeit oder wegen ihres fortgeschrittenen Alters. Mit dem Projekt Culinaria wurden durch den Kanton und die beteiligten Gemeinden Einsatzplätze für den gleichen Personenkreis geschaffen. Culinaria liefert Mittagessen, Pausenverpflegung oder bietet Caterings an.
Das Büro wird betreut von Sarah Flury. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Wohlen, Kirchlindach, Frauenkappelen, Bremgarten und Meikirch werden unterstützt beim Verfassen von Lebensläufen und Bewerbungen, Suchen von Stelleninseraten, Ausfüllen von Formularen und bei der Suche von Wohnungsinseraten.
Die Fachstelle Kind und Familie ist ein spezialisiertes Angebot der Regionalen Sozialen Dienste Wohlen und bietet für die Gemeinden Wohlen, Kirchlindach, Frauenkappelen, Bremgarten und Meikirch verschiedene Dienstleistungen rund um das Thema Frühe Förderung an.
Die Fachstelle informiert und berät Familien mit Kindern im Vorschulalter mit besonderen Bedürfnissen nach Früher Förderung. Sie unterstützt die Eltern und vermittelt geeignete Angebote. Sie vernetzt die Fachpersonen der Angebote wie z.B. Spielgruppen, Elki-Turnen oder Beratungsstellen untereinander und pflegt mit ihnen einen Austausch zu aktuellen Themen.
Die Fachstelle kann Ihnen weiterhelfen bei Fragen zu:
Zugang zu Angeboten der Frühen Kindheit
Kinderbetreuung
Alltags- und Erziehungsfragen
Überlastung und Überforderung, Krisen und Notsituationen
Kindeswohlgefährdungen
Finanzen, Subventionen
Erwerb der Deutschen Sprache, Kurse
Soziale Kontakte
Migration und Integration
Und Vieles mehr
Für Fragen und einen unkomplizierten Austausch können Sie sich gerne an die Regionale Fachstelle Kind und Familie wenden.
Für Arbeitnehmende wird das Gesuch um Familienzulagen über den Arbeitgeber eingereicht. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige reichen das Gesuch bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde ein.
Ferien- und Freizeitguide für die Region rund um Bern
Der Ferien- und Freizeitguide stellt Ausflugstipps aus dem ländlichen Raum der Region Bern-Mittelland vor. Die attraktiv gestaltete Broschüre enthält eine sorgfältig getroffene Auswahl an Themenwegen, Kulturorten, Sehenswürdigkeiten und Sportmöglichkeiten. Herausgegeben wird der Guide vom Fachbereich Regionalpolitik der Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM.
Mit dem Ferien- und Freizeitguide lassen sich Ausflüge und Erkundungstouren in der Region Bern-Mittelland nach Lust und Laune planen. Die übersichtliche Broschüre präsentiert auf 32 Seiten eine Fülle von Ausflugszielen. Neben festen touristischen Grössen wie dem Schienenvelo in Laupen oder dem Sensorium im Rüttihubelbad sind auch zahlreiche unbekanntere Kultur-, Freizeit- und Sportangebote aufgeführt. Der Guide richtet sich an Familien, «Best Agers» und Individualtourist/innen.
Die Broschüre ist in die drei Regionen «Aare- und Kiesental», «Laupen und Fraubrunnen» sowie «Naturpark Gantrisch» unterteilt, jede Region in die Kategorien «Themenwege», «Wanderung» und «Kultur, Museen, Sport und Freizeit» gegliedert. Alle Angebote sind in Übersichtskarten eingetragen, sodass man sich rasch zurechtfindet. Die Tipps verfügen über einen Kurzbeschrieb, Kontaktangaben und meist auch eine Abbildung. Die Berner Wanderwege (BWW) haben drei Wandertouren ausgewählt, auf denen die landschaftliche Schönheit der Region Bern-Mittelland besonders gut zur Geltung kommt.
Dienstpflichtig sind alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer. Die Dienstpflicht beginnt mit dem 20. Altersjahr und endet mit dem 50. Altersjahr. Wer nicht aktiv Dienst leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe von 3 % des Staatssteuerbetrages, max. CHF 400.00.
Diese Abgabe wird mit der ordentlichen Gemeinde- und Staatssteuer in Rechnung gestellt.
Älter werden wir ein Leben lang. In jeder Lebensphase verändern sich die Fragestellungen. Pro Senectute Kanton Bern kennt die Antworten bei Fragen rund ums Alter!
Es ist uns ein Anliegen, dass alle älteren Menschen im Kanton Bern wissen, wo sie sich mit ihren individuellen Fragen hinwenden können. Sie können uns unterstützen, indem Sie unser detailliertes Dienstleistungsangebot oder das Inserat in der Beilage in Ihrer Dorfzeitung publizieren. Vielleicht besteht gar die Möglichkeit, diese auf Ihrer Homepage aufzuschalten.
Der Friedhof befindet sich im Zentrum von Frauenkappelen direkt neben der Kirche. Der Friedhof ist in zwei Teile aufgeteilt. Nördlich der Kirche befindet sich der Erdbestattungsfriedhof. Südlich der Kirche finden Sie die Urnengräber und das Gemeinschaftsgrab.
Grundsätzlich steht der Friedhof für die Beisetzung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Frauenkappelen offen. Das Friedhofregelement hält aber fest, dass auch Personen, die während mindestens 15 Jahren in der Gemeinde gewohnt haben, hier bestattet werden können.
Der Jahresabschluss wird durch den Finanzverwalter erstellt. Nach der Prüfung durch die Rechnungsprüfungskommission wird die Gemeinderechnung der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet.
MAG Medizinische Anlaufstelle für häusliche und andere Gewaltopfer am City Notfall in Bern
City Notfall im Bubenbergzentrum Bubenbergplatz 10 3011 Bern G 031 326 20 00 Täglich von 07.00 – 22.00 Uhr
Untersuchung und Behandlung durch eine|n spezialisierte|n Ärztin|Arzt, auf Wunsch vorsorgliche Spurensicherung, Dokumentation und mögliche Vernetzung mit Opferhilfestellen.
Für den Kindes- und Erwachsenenschutz ist die entsprechende Behörde beim Kanton zuständig. Meldungen zum Thema können direkt an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder auch an die Sozialen Dienste Wohlen gerichtet werden.
Die Kontaktangaben können dem untenstehenden Link entnommen werden.
Mit dem Betreuungsgutscheinsystem vergünstigen die Gemeinden den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie, in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben. Diese Gutscheine können in einer beliebigen KITA eingesetzt werden. Die Eltern beteiligen sich aufgrund ihren finanziellen Verhältnissen an den Kosten.
Informationen zum Gesuchsverfahren können Sie den untenstehenden Dokumenten entnehmen.
Bei Fragen und für die Einreichung des Gesuchs wenden Sie sich bitte an:
Der Konsumentenschutz bietet kostenlose persönliche Beratungen zu Konsumfragen am Bahnhofplatz 2, Räumlichkeiten "Berner Generationenhaus" in Bern an, um dem Bedürfnis nach einer unkomplizierten und direkten Beratung nachzukommen.
Für das Beantragen von Krankenkassen-Prämienverbilligungen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht Abteilung Prämienverbilligung und Obligatorium Forelstrasse 1 3072 Ostermundigen G 031 636 45 00 svpvbch
Wer eine Lernfahrausweis beantragen will, muss dies zwingend via Onlineformular auf der Website des Kantons Bern (vgl. Link) tun.
Das Gesuchsformular ist vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Beilagen bei der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzortes einzureichen. Die Gemeindeverwaltung leitet das Formular nach Prüfung der Personalien an den Kanton weiter.
Die Ausstellung eines Leumundszeugnisses kann bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dieses wird aber nur noch in den Fällen ausgestellt, in welchen ein Gesetz dies ausdrücklich verlangt.
Wer ein Leumundszeugnis beantragt, muss die gesetzlichen Erfordernisse nachweisen.
In allen übrigen Fällen wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein Handlungsfähigkeitszeugnis ausgestellt.
Das Leumundszeugnis wird durch den Gemeinderat unterzeichnet. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 - 4 Tage.
Frauenkappelen wird von der Moonliner-Linie M18 bedient. Jeweils von Freitag- und Samstagnacht fährt der Moonliner um 01.45 Uhr, 02.45 Uhr und 03.45 Uhr ab Bern Hauptbahnhof nach Frauenkappelen Post.
Gestützt auf das Energiegesetz ist bei bestehenden Bauten der Heizungsersatz meldepflichtig ist. Die Meldung muss zwingend über eBau (eBau: Elektronisches Baubewilligungsverfahren) erfolgen. Aufgrund von technischen Anforderungen ist nicht in jedem Fall die freie Wahl der Heizmedien möglich. Fragen Sie hierzu Ihren Fachmann. Bisherige Baubewilligungspflichten bleiben unberührt und werden teils gar ausgedehnt.
Der Kanton Bern hat Ende 2021 die Schaffung von Notfalltreffpunkten initiiert. Diese werden eingerichtet, wenn die Gemeinde in einer Katastrophe oder Notlage steckt. Am Notfalltreffpunkt erhalten Bürgerinnen und Bürger Informationen zur Situation, können Hilfe anfordern oder anbieten. Der Notfalltreffpunkt dient im entsprechenden Fall als Drehscheibe.
Der Notfalltreffpunkt für Frauenkappelen befindet sich bei der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli, Zälglistrasse 7.
Notfalltreffpunkte sind mit einem Notstromagregat ausgerüstet. So wäre zum Beispiel bei einem generellen Stromausfall in der Gemeinde vom Notfalltreffpunkt aus die Alarmierung der Blaulichtorganisationen möglich.
Da unsere Gemeinde im Bereich Feuerwehr, Zivilschutz und Regionale Führungsorganisation mit der Stadt Bern und der Gemeinde Bremgarten zusammen arbeitet, verweisen wir für weiterführende Informationen auf die Webseite der Stadt Bern (Notfalltreffpunkte).
Ausländer und Ausländerinnen, die dauerhaft in der Schweiz leben und die schweizerische Staatsangehörigkeit erlangen möchten, können sich einbürgern lassen. Wohnsitzvoraussetzungen: Insgesamt zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches. Ausserdem mindestens zwei Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Einbürgerungsgemeinde.
Die Gesuchsformulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Bevor das Gesuch eingereicht wird, müssen Sie sich beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18a, 3018 Bern registrieren lassen.
Weiter müssen der Nachweis über den erfolgreich absolvierten Einbürgerungstest und die Sprachstandsanalyse beigebracht werden.
Für detaillierte Informationen (z.B. Wohnsitzvoraussetzungen für Jugendliche, Verfahren, usw.) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Im Jahr 2011 wurde die aktuell gültige Ortsplanung genehmigt. Sie besteht aus Zonenplan, Baureglement, Richtplanung Siedlungsentwicklung | Landschaft und dem Verkehrsrichtplan.
Der Planungshorizont beträgt üblicherweise 10 – 15 Jahre.
Gehbehinderte Personen und Personen, die diese transportieren, können Parkierungserleichterungen in Anspruch nehmen. Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie unten.
Erstmaliges Ausstellen einer Parkkarte Die gehbehinderte Person reicht das Gesuch bei der Gemeindeverwaltung ein. Die Gemeinde prüft die Unterlagen (Gesuch, Arztzeugnis, Foto) und leitet diese an das SVSA zur Bewilligung weiter. Die Bewilligung gilt in der Regel für 1 Jahr.
Erneuerung einer Parkkarte Gesuche um Erneuerung einer Parkkarte sind direkt an das SVSA zu richten.
Für einen Grossteil der Parkplätze im öffentlichen Raum der Gemeinde Frauenkappelen gilt eine Parkzeitbeschränkung von 4 Stunden. Es gilt die Parkscheibenpflicht. Mit der Kontrolle ist die Securitas beauftragt.
Frauenkappelen ist ans Postautonetz angeschlossen. Es gibt im Dorfgebiet vier Haltestellen: Längägerten, Chrummacher, Kirche und Hübeli.
Richtung Westen verkehrt das Postauto bis Mühleberg, Richtung Osten bis Bern Brünnen-Westside. Ab Brünnen-Westside erfolgt der Anschluss nach Bern via S-Bahn. Fahrplanauskunft
Pro Infirmis ist die grösste Fachorganisation für Menschen mit Behinderung. Wir beraten, begleiten und unterstützen Menschen mit Behinderung von Geburt bis zum AHV-Alter sowie ihre Angehörigen und Fachpersonen. Wir sind politisch unabhängig und konfessionell neutral. Die Beratung ist kostenlos. Die Finanzierung erfolgt über Subventionen von Bund und Kantonen sowie über Spenden und Legate.
Unsere Dienstleistungen:
Sozialberatung
Assistenzberatung
Begleitetes Wohnen
Finanzielle Direkthilfe
Fachberatung
Freizeitangebote für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung
Die Stiftung Pro Juventute begleitet Kinder und ihr Umfeld mit Angeboten wie Beratung und Hilfe 147, der Eltern- und Jugendleiterberatung und den Elternbriefen. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche unter anderem im kompetenten Umgang mit Medien und Konsum und engagiert sich gegen Jugendarbeitslosigkeit, für kindergerechte Freiräume, die institutionelle Verankerung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung des öffentlichen Raums.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Pro Juventute Länggassstrasse 8 Postfach 7552 3001 Bern
Die Pro Senectute unterstützt ältere Menschen in den verschiedensten Bereichen des Lebens. Beratungen zu Finanzen, Gesundheit, Wohnen, Recht, Lebensgestaltung und weiteren Dienstleistungen sind kostenlos. Anmeldungen für den Steuererklärungsdienst nimmt das Sekretariat der Pro Senectute gerne entgegen und gibt Auskunft über die Kosten (EL-BezügerInnen vergünstigt).
Sprechstunden finden auf Voranmeldung statt. Pro Senectute Region Bern Worblentalstrasse 32 3063 Ittigen G 031 359 03 03 nfbprsncttch
Erwerbstätige, ausländische Staatsangehörige mit Ausweis G, L und B unterliegen der Quellensteuerpflicht. Die Anmeldung für die Quellensteuer erfolgt über den Arbeitgeber.
Steuerverwaltung des Kantons Bern Quellensteuer Brünnenstrasse 66 3018 Bern G 031 633 60 14 qstsvbch
Gemäss Artikel 54 Absatz 1 des Gesetzes über die politischen Rechte veröffentlicht die Staatskanzlei Gesetze sowie andere dem Referendum unterliegende Beschlüsse nach ihrer Verabschiedung durch den Grossen Rat in den amtlichen Publikationsorganen.
Die entsprechenden Erlasse können auf der Website des Kantons eingesehen werden.
Dank der Zusammenlegung der verschiedenen Regionen des Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Bern ist es nun möglich den Rotkreuz-Fahrdienst im gesamten Kanton Berneinheitlich anzubieten.
Öffnungszeiten Die Zentrale ist von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr geöffnet.
Dienstleistung Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Bern wird Ihnen einen freiwilligen Fahrer aus Ihrer Region zur Verfügung stellen, der Sie mit seinem Privatauto zum gewünschten Termin fährt, begleitet, wenn nötig wartet und Sie wieder nach Hause fährt.
In der Gemeinde Frauenkappelen können folgende Räume gemietet werden. Die Mehrzweckanlage Zälgli wird nur an ortsansässige Vereine und Einwohner von Frauenkappelen vermietet.
Wenn Sie einen öffentlichen Anlass organisieren, benötigen sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung. Das entsprechende Gesuch umfasst folgende Unterlagen:
Unter „Tagesschulangebot“ versteht man im Kanton Bern ein freiwilliges, pädagogisch geleitetes Betreuungsangebot für Kindergarten- und Schulkinder, welches vor oder nach dem obligatorischen Unterricht stattfindet. Das Betreuungsangebot wird im Auftrag der Gemeinde während einem bis fünf Tagen je Woche angeboten (jedoch nicht während der Schulferien).
Die Tagesschulangebote
erleichtern es den Eltern, berufstätig zu sein, weil sie wissen, dass die Kinder während ihrer Abwesenheit gut betreut werden,
erleichtern es den Kindern, sich in der Welt ausserhalb der Familie zurecht zu finden und Kontakte zu Gleichaltrigen zu erleben,
erleichtern es fremdsprachigen Kindern, die Unterrichtssprache zu lernen,
bringen ein persönliches Klima in die Schule,
unterstützen den Bildungsauftrag der Schule.
Tagesschulangebote bieten den Kindern die Möglichkeit
gemeinsam ein abwechslungsreiches und gesundes Essen einzunehmen (auf kulturelle oder religiöse Bedürfnisse wird geachtet),
bei täglichen Routinearbeiten, z.B. Tisch decken, mitzuhelfen,
die Hausaufgaben unter Aufsicht selbständig zu erledigen,
frei oder angeleitet zu spielen, zu basteln oder auch sich auszuruhen,
sich drinnen und draussen zu bewegen.
Tagesschulangebote können aus Modulen mit verschiedenen Inhalten bestehen:
Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn
Mittagsbetreuung mit Verpflegung
Nachmittagsbetreuung nach Unterrichtsschluss oder an schulfreien Nachmittagen
In ausgewählten Modulen kann eine Aufgabenbetreuung angeboten werden.
unsere Tagesschule
Tagesschule Innenraum
In unserer Gemeinde wird - gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen des Kantons - eine Tagesschule angeboten. Die Module werden nach der jährlichen Bedarfsumfrage (jeweils Januar) falls nötig angepasst.
Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter haben sich an den Betreuungskosten entsprechend ihrem steuerbaren Einkommen zu beteiligen. Die Verpflegungskosten sind in jedem Fall vollumfänglich zu übernehmen.
Es wird keine Ferienbetreuung angeboten.
Module
In der Tagesschule werden 5 verschiedene Module angeboten:
Modul 1
Montag bis Freitag
11.50 - 13.45 Uhr
Modul 2
Montag bis Donnerstag
13.45 - 15.20 Uhr
Modul 3
Montag bis Donnerstag
15.20 - 16.15 Uhr
Modul 4
Montag bis Donnerstag
16.15 - 18.00 Uhr
Modul 5
Dienstag- und Mittwochmorgen
07.00 - 08.15 Uhr
In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung während dem laufenden Schuljahr gemäss Art. 6 Abs. 2 Tagesschulverordnung möglich.
"Ein Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn sich die wirtschaftliche und familiäre Situation namentlich aufgrund beruflicher Veränderungen, Arbeitslosigkeit, Scheidung oder dergleichen, wesentlich verändert". Eine allfällige Anmeldung erfolgt über das Kibon-Anmeldesystem.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Tagesschule erfolgt jeweils bis Ende April und ist für das ganze nachfolgende Schuljahr für die bestellten Einheiten verbindlich. Nachträgliche Anpassungen aufgrund des definitiven Stundenplans bleiben vorbehalten.
In Ausnahmefällen (vgl. Art. 6 Abs. 2 Tagesschulverordnung) ist eine Anmeldung in angebotene Module während dem laufenden Schuljahr möglich.
Die Schulsozialarbeit ist in Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten Wohlen organisiert. Dies sowohl für die Schule Frauenkappelen als auch für das Oberstufenzentrum Allenlüften, da auch die Gemeinde Mühleberg mit den Sozialen Diensten Wohlen zusammenarbeitet.
Sind Sie Selbständigerwerbend? Damit die AHV-Beiträge gesetzeskonform abgerechnet werden, müssen Sie sich bei der AHV-Zweigstelle entsprechend anmelden.
Im Erwachsenenschutzrecht sind die Rahmenbedingungen für den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung gesetzlich verankert. Dadurch werden die Bereiche Selbstbestimmungsrecht, Solidarität in der Familie und der besondere Schutz urteilsunfähiger Personen gestärkt.
Der Docupass, ausgearbeitet durch die Pro Senectute, ist ein umfassendes Vorsorgedossier, das persönliche Anliegen, Bedürfnisse, Forderungen und Wünsche im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Sterben und Tod festhält.
Docupass kann zum Preis von CHF 19 (inkl. MWST, exkl. Porto) bestellt oder beim Empfang der Pro Senectute Bern direkt bezogen werden.
Pro Senectute Region Bern Beratungsstelle Berner Generationenhaus Bahnhofplatz 2 3011 Bern T 031 359 03 03 rgnbrnbprsncttch
Nach Bränden in Mehrfamilienhäusern mussten in letzter Zeit vermehrt Bewohnerinnen und Bewohner wegen Verdacht auf Rauchgasvergiftungen von der Sanitätspolizei vor Ort betreut oder zu weiteren Abklärungen gar hospitalisiert werden. Das muss nicht sein; dieser Beitrag des vorbeugenden Brandschutzes der Berufsfeuerwehr Bern soll Ihnen zeigen, wie Sie sich im Brandfall richtig verhalten.
Einmal alarmiert, ist die Feuerwehr sehr rasch vor Ort. Dies hat zur Folge, dass sie einen Brand meist im Gebäudeinnern bekämpft und nicht nur von aussen. Um in brennenden und verrauchten Räumen schnell und effizient arbeiten zu können, ist sie mit Atemschutzgeräten, Wärmebildkameras, Überdruckbelüftern und weiterem Gerät ausgerüstet.
Während die Feuerwehrleute gegen Rauch geschützt sind, setzen Sie sich bei falschem Verhalten grosser Gefahr aus. Gelingt es Ihnen nämlich nicht, einen Brand im Keim zu ersticken, entstehen rasch giftige Rauchgase. Der Rauch behindert Sie nicht nur beim Sehen, er fördert die Panik und verunmöglicht eine normale Atmung. Das Einatmen der toxischen Rauchgase kann sehr rasch zu Bewusstlosigkeit und im schlimmsten Fall zum Tod führen.
Sie verhalten sich richtig nach dem Grundsatz
ALARMIEREN
RETTEN
LÖSCHEN
1. Alarmieren Telefon 118: Ihre Meldung muss rasch erfolgen und soll Antwort auf folgende Fragen geben:
Wer ruft an?
Wo ist etwas passiert (Ortsangabe)?
Was ist geschehen?
Wo (im Gebäude) brennt es?
Gibt es verletzte Personen?
Sagen Sie, wo Sie sich befinden und dass Sie (je nach Situation) von der Feuerwehr gerettet werden müssen. Beenden Sie die Meldung erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
2. Retten Bleiben Sie ruhig, bringen Sie gefährdete Personen aus dem Gefahrenbereich, wenn möglich direkt ins Freie oder begeben Sie sich in einen benachbarten Brandabschnitt (rauchfreies Zimmer oder Korridor), schliessen Sie die Türen und Fenster. In Räumen mit geschlossenen Türen ist Ihre Sicherheit um vieles besser, als wenn Sie versuchen, durch einen mit Rauchgasen gesättigten Korridor zu flüchten (die Feuerwehr ist rasch vor Ort und bringt Sie in Sicherheit).
Bewegen Sie sich in verrauchten Räumen in Bodennähe, Sicht und Atemluft sind in Bodennähe am längsten vorhanden. Öffnen Sie Türen, wenn überhaupt nötig, nie ohne die nötige Vorsicht. Benutzen Sie im Brandfall auf keinen Fall Aufzüge.
3. Löschen Löschversuche sollten nur unternommen werden, wenn:
der Brand in der Entstehung entdeckt wird
die Löscheinrichtugnen in nutzbarer Zeit eingesetzt werden können ( ein Handfeuerlöscher hat eine Aktionszeit von 30 – 50 Sekunden).
Die Gemeinde Frauenkappelen ist am Subventionsvertrag mit der Volkshochschule Bern beteiligt und unterstützt die VHB mit einem jährlichen Beitrag entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Die Einwohnerinnen und Einwohner profitieren von dieser Beteiligung insofern, dass bei einer Buchung keine Einschreibgebühr verrechnet wird und teilweise Kurse günstiger angeboten werden. Diese Vergünstigungen erfolgen automatisch, da Frauenkappelen als Partnergemeinde bei der VHB registriert ist.
Die Gemeinde Frauenkappelen ist an die Wasserverbund Region Bern AG angeschlossen. Die Hauptleitungen und Gebäude der Wasserversorgung (Primärsystem) gehören der Wasserverbund Region Bern AG. Die Verteilleitungen (Sekundärsystem) sind im Eigentum der Einwohnergemeinde Frauenkappelen.
Etliche Weiler und Liegenschaften versorgen sich nach wie vor über eine eigene Quelle mit Trinkwasser.
Link zum Gesundheitsratgeber für ältere Migrantinnen und Migranten und ihre Angehörigen. Der Ratgeber liefert wichtige Informationen zur Vorbereitung auf die Pensionierung und die Zeit danach. Zudem gibt er Ihnen Tipps rund um die Themen Gesundheit, Versicherungen sowie Lebens- und Wohnformen im Alter.
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Die Schülerinnen und Schüler von Frauenkappelen besuchen das 7. – 9. Schuljahr im Oberstufenzentrum Allenlüften. Dort werden sowohl Real- als auch Sekundarklassen geführt. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Real- und der Sekundarklasse der jeweiligen Stufe.
Allenlüften ist durch den öffentlichen Verkehr schlecht erschlossen. Die Schülerinnen und Schüler legen den Schulweg in der Regel mit dem Fahrrad zurück. Im Winterhalbjahr organisiert die Gemeinde einen Schülertransport.
Der Jahresabschluss wird durch den Finanzverwalter erstellt. Nach der Prüfung durch die Rechnungsprüfungskommission wird die Gemeinderechnung der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet.
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen