Gemeindebeiträge an Vereine

Beiträge der Gemeinde an Vereine und Organisationen sind leistungsbezogen und können folgendermassen abgeholt werden:


Öffentliche Einsätze

  • Der Auftrag für die Mithilfe bei einem öffentlichen Einsatz wird durch den Gemeinderat an die Vereine oder Organisationen erteilt.
  • Eine Anfrage für die Durchführung eines Angebotes in öffentlichem Interesse kann durch einen Verein oder eine Organisation an den Gemeinderat gestellt werden.

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Gemeindebeiträge ausgerichtet werden:

  • Vereinseinsätze müssen von öffentlichem Interesse sein.
  • Der Verein oder die Organisation muss im Vereinskartell von Frauenkappelen sein.
  • Die Anzahl der beteiligten Helferinnen und Helfer muss im Voraus bekannt sein.
  • Die Abrechnung erfolgt nach der Grösse des Einsatzes.
A Grosser Einsatz  mehr als 30 Personen  CHF 500.00 
B Mittlerer Einsatz 16 - 30 Personen  CHF 300.00 
C Kleinerer Einsatz  6 - 15 Personen  CHF 200.00 
D Kleiner Einsatz  1 - 5 Personen  CHF 100.00 


Jugendförderung 

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Gemeindebeiträge ausgerichtet werden:

  • Der Verein muss seinen Sitz in Frauenkappelen haben oder es muss sich um eine ortsansässige Gruppe handeln.
  • Der Wohnsitz der geförderten Kinder | Jugendlichen muss Frauenkappelen sein.
  • Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren.
  • Es kann sich um ein Ganzjahresangebot oder ein zeitlich beschränktes Angebot (Kurs) handeln.
  • Das Gesuch kann entweder für 1 Jahr (Vereine) oder halbjährlich (Schule) erfolgen.
  • Der Stichtag für die Berechnung der Anzahl Kinder | Jugendlicher ist der 1. Oktober.
  • Das Gesuch ist bis spätestens 31. Oktober einzureichen und gilt bei Vereinen für das laufende Kalenderjahr. Bei Angeboten der Schule bezieht sich die Anzahl Kinder / Jugendlicher auf das laufende Schuljahr. 
  • Es muss jedes Jahr ein Gesuch eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang des Gesuches.
  • Dem Gesuch muss ein schriftliches Förder- und Ausbildungskonzept beigelegt werden.
  • Die Angebote werden in 3 Beitragskategorien eingeteilt:
A Musik 

CHF 100.00 pro Person
(höhere Kosten = höherer Beitrag: Instrumentenmiete, Unterricht) 

B Sport

CHF 30.00 pro Person
(Infrastruktur wird durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt) 

C weitere Sparten  Beitrag wird je nach Art des Angebotes festgelegt 

Das Gesuchsformular für die Gemeindebeiträge an die Jugendförderung kann bei der Gemeindeverwaltung angefordert oder heruntergeladen werden.

Gesuch um Gemeindebeiträge an die Jugendförderung 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Frauenkappelen
Murtenstrasse 62
3202 Frauenkappelen

031 926 63 63
E-Mail

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung

Montag

08.00 - 11.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

Dienstag 

08.00 - 11.30 Uhr


Mittwoch und Donnerstag 

08.00 - 11.30 Uhr

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Freitag 

ganzer Tag geschlossen


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Mittwoch

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