27.05.2024
Die Gemeindeversammlung findet am 13. Juni 2024, 20.00 Uhr, in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli statt.
Einwohnergemeinde – ordentliche Versammlung von Donnerstag, 13.
Juni 2024, 20.00 Uhr,
in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli
Traktanden
Mitteilungsblatt Nr. 115
1.
Gemeinderechnung für das Jahr 2023; Genehmigung
Gemeinderechnung 2023
2.
Änderung Organisationsreglement
(Aufgabenübertragung Bauverwaltung); Genehmigung
OgR-Änderung 2024 (Zusammenarbeit BV); öffentliche Auflage
Zusammenarbeitsvertrag Gemeinden Wohlen und Frauenkappelen; informative Auflage
3.
Totalrevision Abfallreglement; Genehmigung
Abfallreglement 2025; öffentliche Auflage
Abfallverordnung; informative Auflage
4. Neuorganisation Grüngutabfuhr; Kreditgenehmigung für die wiederkehrenden Kosten in der Höhe von CHF 15'600 inkl. MWST
5.
Planung «Areal Oberschulhaus»; Informationen
über den Bearbeitungsstand der Aufträge der Gemeindeversammlung
6. Liegenschaft Murtenstrasse 66
(ehemaliges Oberschulhaus); Genehmigung eines Kredits in der Höhe von CHF
1'080'500
für die Umwidmung der Liegenschaft vom Finanzvermögen in das
Verwaltungsvermögen
7.
Wahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat (Ersatz
Daniel Lehmann)
8.
Verschiedenes
8.1. kurzfristig
zur Verfügung stehende Informationen zu aktuellen Geschäften
8.2. Anliegen aus der Bevölkerung
Die Unterlagen zu Traktandum 1 können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder ab Dienstag, 14. Mai 2024 auf der Homepage www.frauenkappelen.ch heruntergeladen werden. Auszüge werden auch im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Reglementsauflage
Die Änderung Organisationsreglement und das totalrevidierte Abfallreglement liegen 30 Tage vor der Versammlung, d.h. vom 14. Mai bis und mit 13. Juni 2024, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Es kann auch auf der Homepage eingesehen werden.
Zudem wird während der gleichen Zeit der Entwurf der Abfallverordnung informativ aufgelegt.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Mittwoch und Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag |
ganzer Tag geschlossen |
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Mittwoch |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Donnerstag |
14:00 - 17:00 Uhr |
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