19.12.2024
per 1. Januar 2025
Gemäss auf Art. 14 Organisationsreglement der Gemeinde Frauenkappelen kann der Gemeinderat in seinem Zuständigkeitsbereich einzelnen seiner Mitglieder, einem Gemeinderatsausschuss oder dem Gemeindepersonal für bestimmte Geschäfte selbständige Entscheidbefugnisse übertragen. Die Übertragung erfolgt mittels Verordnung in Form eines Funktionendiagramms. Die Funktionendiagramme wurden vom Gemeinderat am 15. Februar 2024 erlassen.
Gemäss interner Vorgabe wurden die Funktionendiagramme per Jahresende überprüft und wo nötig angepasst. Die Funktionendiagramme für die Bereiche
1 Organisation (zentrale Dienste)
4 Bau, Planung und Verkehr (Organisation Bau, Baubewilligungsverfahren, Verkehr)
5 Schule (Tagesschule)
8 Finanzen (Liegenschaften)
wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 12. Dezember 2024 genehmigt. Sie treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Funktionendiagramme können auf der Webseite der Gemeinde www.frauenkappelen.ch eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen von Art. 63 Verwaltungsrechtspflegegesetz innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Beschwerde geführt werden.
Der Gemeinderat
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Mittwoch und Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag |
ganzer Tag geschlossen |
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Mittwoch |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Donnerstag |
14:00 - 17:00 Uhr |
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