• Adresse
  • Telefon
  • Mail
  • oeffnungszeiten

Amtliche Vermessung, Neuvermessung Frauenkappelen Los 6

11.04.2025

Teile der amtlichen Vermessung Frauenkappelen stammen noch aus dem vorletzten Jahrhundert und sind vom Bund nur provisorisch anerkannt. Die Gemeinde Frauenkappelen hat sich entschieden, das provisorisch anerkannte Restgebiet der Gemeinde neu zu vermessen.

Die Arbeiten wurden an die Firma bbp geomatik ag, Liebefeld, vergeben. Der Plan des Projektgebietes finden sie auf www.geozen.ch, Rubrik "Projekte", "Neuvermessung Frauenkappelen Los 6".

Vermarkungsrevision

In einem Radius von 50m um Wohngebäude und Betriebsgebäude (grösser als 100m2) werden fehlende oder defekte Grenzzeichen einer Vermarkungsrevision unterzogen. Die Kosten für diese Vermarkungsarbeiten werden von der Gemeinde übernommen. Auf Wunsch und Kosten der Eigentümer kann auch ausserhalb der 50m eine Vermarkung vorgenommen werden.

Im Landwirtschafts- und Waldgebiet findet keine Vermarkungsrevision statt.

Die betroffenen Grundeigentümerinnen- und Eigentümer sind gebeten - nach Möglichkeit - verdeckte Grenzzeichen in den Landwirtschafts- und überbauten Gebieten freizulegen. Die Grundeigentümerinnen- und Eigentümer werden schriftlich über die beginnenden Arbeiten orientiert.

Ersterhebung (Neuvermessung)

Sämtliche Grenzpunkte und die Detailpunkte (Gebäude, Mauern, Strassen etc.) des Los 6 werden neu vermessen und die Objekte im Datensatz der amtlichen Vermessung erfasst.

Es besteht die Möglichkeit, Grenzverläufe ohne Mitwirkung von Notar und Grundbuchamt kostenfrei zu bereinigen. Wünsche hinsichtlich Grenzbereinigungen sind bis am 20. Oktober 2025 dem technischen Projektleiter, Herr René Gander (031 970 30 18) mitzuteilen.

Die Grenzen entlang von Güterwegen müssen an den effektiven Wegrand angepasst werden. Bei grösseren Differenzen ist das Einverständnis der betroffenen Grundeigentümer erforderlich. Das Geometerbüro oder die Gemeinde wird in diesen Fällen auf Sie zukommen.

Es ist unumgänglich, dass die Vermessungsfachleute die Grundstücke mehrmals betreten müssen. Die Geomatikunternehmung ist bemüht, die Kulturen und Gartenanlagen zu schonen und keinen unnötigen Schaden zu verursachen. Die Kosten der Vermessung werden durch Bund, Kanton und Gemeinde getragen.

Es ist vorgesehen, mit den Feldarbeiten im Mai 2025 zu beginnen. Die Auflage der überarbeiteten Grundbuchpläne ist für Ende 2026 vorgesehen. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Eigentümer werden zu gegebener Zeit darüber informiert.

Für eine fachliche Beratung und bei Fragen zur Ersterhebung steht Ihnen der technische Projektleiter René Gander (bbp geomatik ag, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld, Tel. 031 970 30 18) gerne zur Verfügung.

Frauenkappelen, im April 2025

Gemeinderat Frauenkappelen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Frauenkappelen
Murtenstrasse 62
3202 Frauenkappelen

031 926 63 63
E-Mail

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung

Montag

08.00 - 11.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

Dienstag 

08.00 - 11.30 Uhr


Mittwoch und Donnerstag 

08.00 - 11.30 Uhr

14.00 - 17.00 Uhr

Freitag 

ganzer Tag geschlossen


AHV-Zweigstelle

Mittwoch

08.00 - 11.30 Uhr


Donnerstag

14:00 - 17:00 Uhr

 

 

© 2025 Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

 
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.