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Änderung Tagesschulverordnung

14.09.2022

Artikel 3, 11 und 15

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 7. September 2022 die revidierten Artikel 3, 11 und 15 der Tagesschulverordnung genehmigt. Diese treten per 1. Oktober 2022 in Kraft.

Die geänderte Verordnung kann auf der Website der Gemeinde www.frauenkappelen.ch eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen von Art. 63 Verwaltungsrechtspflegegesetz innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Beschwerde geführt werden

Der Gemeinderat

Kontakt

Gemeindeverwaltung Frauenkappelen
Murtenstrasse 62
3202 Frauenkappelen

031 926 63 63
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