14.09.2022
Artikel 3, 11 und 15
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 7. September 2022 die revidierten Artikel 3, 11 und 15 der Tagesschulverordnung genehmigt. Diese treten per 1. Oktober 2022 in Kraft.
Die geänderte Verordnung kann auf der Website der Gemeinde www.frauenkappelen.ch eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen von Art. 63 Verwaltungsrechtspflegegesetz innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Beschwerde geführt werden
Der Gemeinderat
Montag |
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Dienstag |
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Mittwoch und Donnerstag |
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Freitag |
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Mittwoch |
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Donnerstag |
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