10.04.2025
Anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 3.04.2025 wurde die Personalverordnung genehmigt. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gemäss den
Bestimmungen des Gemeindegesetzes und gemäss Art. 63
Verwaltungsrechtspflegesetz innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt
Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden.
Personalverordnung
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Mittwoch und Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag |
ganzer Tag geschlossen |
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Mittwoch |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Donnerstag |
14:00 - 17:00 Uhr |
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