Japankäfer breitet sich in der Region aus

20.08.2026

Der Japankäfer breitet sich im Kanton Bern weiter aus. Nachdem in den letzten Wochen auch in der Stadt Bern und in Köniz eine Population nachgewiesen wurde, hat der Kanton Bern einen Befallsherd sowie eine umliegende Pufferzone ausgeschieden.

Auch die Gemeinde Frauenkappelen liegt in dieser Pufferzone.

Für die Bevölkerung und insbesondere für den Umgang mit Grüngut gelten deshalb besondere Massnahmen. Ziel ist es, eine weitere Verschleppung und Ausbreitung des Japankäfers möglichst zu verhindern.

So erkennen Sie den Japankäfer
Der ursprünglich aus Ostasien stammende Japankäfer kann grosse Schäden in Gärten, Landwirtschaft und Natur verursachen. Die erwachsenen Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte zahlreicher Pflanzenarten. Die Larven leben im Boden und schädigen dort die Wurzeln von Gräsern.

Der Japankäfer ist nicht grösser als ein 5-Rappen-Stück. Typische Erkennungsmerkmale sind:
- Metallisch grün schimmernder Kopf und Halsschild
- Braune Flügeldecken
- Fünf weisse Haarbüschel auf jeder Seite des Hinterleibs
- Zwei grössere weisse Haarbüschel am hinteren Körperende

Japankäfer

Verdächtigen Käfer gefunden?

Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, wird gebeten, diesen von oben und von der Seite zu fotografieren, einzufangen und in einem dicht verschlossenen Behälter aufzubewahren. Der Fund ist anschliessend mit den Fotos der Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Bern zu melden (Adresse des Kantons)

Bitte bringen Sie verdächtige Käfer nicht zur Bestimmung in Gartencenter oder Gärtnereien.

Einschränkungen beim Transport von Grüngut
Da sich Frauenkappelen in der Pufferzone befindet, gelten besondere Vorgaben für frisches Pflanzenmaterial (Grüngut).

Per sofort bis und mit 30. September 2026 darf frisches Pflanzenmaterial (Grüngut) grundsätzlich nicht aus der Pufferzone in Gebiete ausserhalb der abgegrenzten Zone transportiert wer-den.

Ausnahmen bestehen unter anderem für:
- fein gehäckseltes Pflanzenmaterial bis maximal 5 cm, sofern es beim Transport insektensicher abgedeckt ist
  (Maschenweite max. 5 mm);

- Pflanzenmaterial, das in einem vollständig geschlossenen System transportiert wird, beispielsweise in einer Pressmulde,
  Deckelmulde oder einem Kehrichtfahrzeug.

Auch für die anschliessende Lagerung und Verarbeitung ausserhalb der Pufferzone gelten be-sondere Vorgaben.

Wichtig für die Einwohnerinnen und Einwohner von Frauenkappelen: Die reguläre Grünabfuhr der Gemeinde kann weiterhin wie gewohnt genutzt werden.

Private Komposthaufen sollten nach Möglichkeit abgedeckt werden. Dadurch kann das Risiko einer Verschleppung von Käfern, Eiern oder Larven reduziert werden.

Die Gemeinde Frauenkappelen bietet hierfür seit Längerem Neophyten-Sammelsäcke an. Diese können bei der Gemeindeverwaltung bezogen und anschliessend über die dafür vorgesehene Sammlung korrekt entsorgt werden.

Wo genau liegt die Pufferzone?
Auf der Website des Kantons Bern (Link einfügen) finden Sie sämtliche aktuellen Informationen zum Japankäfer sowie:
- die aktuelle Karte mit Befallsherd und Pufferzone
- Informationen dazu, welche Gebiete innerhalb bzw. ausserhalb der Pufferzone liegen
- die geltenden Massnahmen für Privatpersonen, Gemeinden, Bauherrschaften und Betriebe
- eine Bestimmungshilfe zur Erkennung des Japankäfers
- das Meldeformular für verdächtige Käfer

Da einzelne Gemeinden nur teilweise innerhalb einer Pufferzone liegen können, ist für die Beurteilung eines konkreten Standortes die aktuelle kantonale Karte massgebend.

Weitere Informationen und Meldeformular

Besten Dank für Ihre Mithilfe
Gemeindeverwaltung Frauenkappelen


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