Die Kindergarten- und Primarschulkommission ist eine ständige Kommission mit fünf Mitgliedern. Der Ressortchef Bildung ist von Amtes wegen Präsident der Kommission. Die Mitglieder werden durch die Gemeindeversammlung gewählt.
Die Kindergarten- und Primarschulkommission nimmt die Aufgaben gemäss Volksschulgesetz sowie Schulreglement wahr.