Der Abstimmungsausschuss ist eine ständige Kommission mit zehn Mitgliedern. Bei Wahlen wird der Abstimmungsausschuss temporär erweitert. Der Abstimmungsausschuss wird vom Gemeinderat gewählt.
Der Abstimmungsausschuss leitet und überwacht sämtliche eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen und Wahlen gemäss den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften und ermittelt die Ergebnisse. Der Abstimmungsausschuss ermittelt auch die Ergebnisse bei Gemeindeurnengängen.
Präsidentin
Sekretärin