12.12.2025
Sitzung vom 11. Dezember 2025
Da Marcel Held per Ende November 2025 aus Frauenkappelen weggezogen ist, scheidet er auch aus dem Abstimmungsausschuss aus. Wir danken ihm für den Einsatz im Dienst der Gemeinde.
Der Gemeinderat wählt für die restliche Amtsdauer bis Ende 2027 Katharina Weibel, Chrummacher 11, als Nachfolge in den Abstimmungsausschuss.
Per Anfang 2024 hatte der Gemeinderat Funktionendiagramme erlassen. Gemäss Entscheid beim Erlass werden die Funktionendiagramme jährlich überprüft und wo nötig angepasst.
Die nötigen Anpassungen an den Funktionendiagrammen wurden vorgenommen und vom Gemeinderat genehmigt. Die überarbeiteten Funktionendiagramme treten per 1. Januar 2026 in Kraft.
Wie jedes Jahr wurden die indexierten Gebühren und Ansätze in den Reglementen der Gemein-de geprüft. Aufgrund der Erkenntnisse aus dieser Überprüfung sind entweder keine Anpassungen möglich oder nötig, weshalb der Gemeinderat darauf verzichtet.
In der Sitzung vom 15. Dezember 2022 hatte der Gemeinderat den Investitionskredit in der Höhe von CHF 85'000 für den Wasseranschluss Hübeli 13, 13a, 13e, 13f genehmigt. Der Kredit wurde als gebundene Ausgabe im Sinne von Art. 101 Gemeindeverordnung genehmigt, weshalb die Beschlusskompetenz beim Gemeinderat lag. Der Beschluss wurde mit Publikation im Anzeiger Region Bern bekannt gemacht.
Der Wasseranschluss im Hübeli konnte im Frühjahr 2023 ausgeführt werden. Die Kreditabrechnung schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 25'187.01 ab. Diese Kreditunterschreitung resultiert aus tieferen Kosten für die Rohrlegearbeiten, für den Bauingenieur und die Baubewilligungsgebühren. Zudem mussten die eingerechneten Reserven nicht ausgeschöpft werden.
Der Personenunterstand Chrummacher (heute Matte) wurde in Zusammenhang mit dem Bau der Überbauung Q-Matte neu erstellt. Die Baukosten wurden von der Bauherrschaft finanziert. Der Gemeinderat hatte damals eine Kostenbeteiligung der Gemeinde in der Höhe von CHF 15'000 zugesichert.
Dieser Beitrag wurde von der Q-Matte entsprechend in Rechnung gestellt, weshalb der Investitionskredit mit einer Punktlandung abgerechnet werden kann.
Für die Ausarbeitung des Signalisationskonzepts hatte der Gemeinderat am 04.09.2023 einen Investitionskredit in der Höhe von CHF 17'000 genehmigt. Das Signalisationskonzept wurde erarbeitet und vom Gemeinderat genehmigt.
Der genehmigte Investitionskredit wird mit einer Kreditunterschreitung von CHF 2'231.55 abgerechnet.
Für die Sanierung des Hangrutsches in der Wohlei hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.02.2024 einen Investitionskredit in der Höhe von CHF 282'000 (Kostengenauigkeit +/- 15 Prozent) genehmigt. Der Gemeinderat stellte fest, dass es sich um eine gebundene Ausgabe handelt, was auf ePublikation entsprechend veröffentlicht wurde.
Die Arbeiten für die Hangsanierung konnten in der Zwischenzeit ausgeführt und abgeschlossen werden. Die Kreditabrechnung schliesst mit einer Kreditunterschreitung in der Höhe von CHF 64'878.50 ab. Diese ist auf tiefere Kosten beim Erstellen der Betonriegel zurückzuführen. Zudem musste die Reserve nicht ausgeschöpft werden.