19.10.2018
Sitzung vom 18. Oktober 2018
Im Auftrag des Gemeinderates hat die Verwaltung eine Langzeitplanung über die Werke Wasser, Abwasser und Strassen erarbeitet. Es wurden Sanierungspakete zusammengestellt, welche jeweils im fünf-Jahres-Takt zu Ausführung kommen sollen.
Damit die weitere Bearbeitung an die Hand genommen und der Gemeindeversammlung ein Kreditantrag unterbreitet werden kann, muss ein Vorprojekt erarbeitet werden.
Der Gemeinderat genehmigt die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen und beauftragt die Gemeindeverwaltung, die entsprechenden Ingenieurofferten einzuholen.
Mit dem Verkauf des Primärsystems Wasserversorgung an die Wasserverbund Region Bern AG im Jahr 2007 musste die Spezialfinanzierung Übertragung Verwaltungsvermögen gebildet werden. Diese hatte einen Bestand von CHF 1'865'000. Mit der Einführung des Rechnungsmodells HRM2 erfolgte eine Anpassung der Gemeindeverordnung, die es ermöglicht, solche Spezialfinanzierungen fünf Jahre nach der Errichtung über einen Zeitraum von 16 Jahren aufzulösen. Dies hat zur Folge, dass der Wasserrechnung jährlich Mittel von CHF 116'562.50 zufliessen. Diese zusätzlichen Mittel führen nebst den ordentlichen Gebühreneinnahmen zu deutlichen Ertragsüberschüssen in der Wasserrechnung, welche dem Eigenkapital gutgeschrieben werden müssen. Das Ei-genkapital würde über die Jahre hinweg deutlich zunehmen. Der Gemeinderat vertritt die Ansicht, dass eine überdurchschnittliche Äuffnung des Eigenkapitals nicht vertretbar ist und hat deshalb eine Senkung der Gebühren im Bereich Wasser beschlossen, resp. will die übermässigen Gewinne an die Endverbraucher zurückgeben. Gestützt auf die reglementarischen Bestimmungen im Wasserreglement werden die Gebühren rückwirkend auf die Messperiode ab dem 1. Juni 2018 wie folgt gesenkt:
Grundgebühr nach Belastungswerten von heute CHF 2.70 auf neu CHF 2.30
Verbrauchsgebühr pro m3 Wasser von heute CHF 1.70 auf neu CHF 1.00
Der Gemeinderat verweist bereits heute darauf, dass nach dem Ende der Zuflüsse aus der Auflösung der Spezialfinanzierung Übertragung Verwaltungsvermögen wieder mit einem deutlichen Anstieg der Gebühren zu rechnen ist.
Im Sinne des Berichtwesens gemäss Art. 2 der Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden nimmt der Gemeinderat vom Stand der Erfolgsrechnung per Verbuchungsstand 31. August 2018 Kenntnis.
Anfang Jahr hatte der Gemeinderat eine nicht ständige Kommission eingesetzt, welche mit den Abklärungen für die Einführung eines Schulsekretariats beauftragt wurde. Vergleiche mit Gemeinden in ähnlicher Grösse haben ergeben, dass diese oft ein Schulsekretariat haben, dass dort aber keine zusätzlichen Stellenprozente für den Schulleiter von der Gemeinde finanziert werden.
Die eingesetzte Kommission kommt deshalb zum Schluss, dass die zusätzliche Schaffung von Stellenprozenten für ein Schulsekretariat nicht vertretbar ist. Die Arbeiten werden weiterhin durch den Schulleiter und durch die Mitglieder der Kindergarten- und Primarschulkommission ausgeführt. Optimierungen und Vereinfachungen z.B. durch direkte Systemzugriffe sollen den Arbeitsaufwand reduzieren.
Der Gemeinderat nimmt von diesem Ergebnis Kenntnis. Die nicht ständige Kommission wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das Archiv der Gemeindeverwaltung wird derzeit grundlegend reorganisiert. Die Aktenablage aus den Jahren 1970 bis 2000 wird sortiert und entlastet, dauerhaft aufzubewahrende Unterlagen werden säurefrei eingeschachtelt und was nicht mehr benötigt wird, wird entsorgt.
Für diese Arbeiten wurde Nicola Schurtenberger nach Abschluss ihrer Lehrzeit für drei Monate angestellt.
Wie sich nun herausstellt, reicht die Zeit bis Ende Oktober 2018 nicht, um die Arbeiten gewissenhaft abzuschliessen. Der Gemeinderat genehmigt deshalb einen Nachkredit für die Verlängerung der Beschäftigung von Nicola Schurtenberger bis Ende November 2018.
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