27.09.2016
Sitzung vom 22. September 2016
Der Gemeinderat erneuert die Vereinbarung mi dem Schweizerischen Roten Kreuz für den Fahrdienst. Es wird ein Unterstützungsbeitrag in der Höhe von CHF 0.60 pro Einwohner genehmigt.
Der Gemeinderat beschliesst folgende Medienmitteilung:
Der Gemeinderat Frauenkappelen hat an seiner Sitzung vom 22. September 2016 beschlossen, eine ablehnende Haltung gegenüber dem Projekt «Werkstätte BLS» einzu-nehmen. In erster Linie kritisiert der Gemeinderat das unangemessene Vorgehen für die Standortsuche. Der Gemeinderat fordert den Kanton und den Bund auf, das Projekt in die ordentlichen Raum- und Regionalplanungsprozesse zu integrieren. Dies ergibt eine faire Gesamtbeurteilung und Abwägung der vielfältigen Interessen in der Region.
Es ist unbestritten, dass in der Schweiz der öffentliche Verkehr (ÖV) einen hohen Stellenwert hat und in unserer Gesellschaft unabdingbar ist. Der ÖV muss bestmögliche Rahmenbedingungen für seinen Betrieb haben. Bestmöglich ist aber unter allen Umständen im volkswirtschaftlichen Sinn zu verstehen. Macht eine S-Bahnbetreiberin beim Ressourcenverbrauch hauptsächlich betriebswirtschaftliche Argumente geltend und stützt sich nötigenfalls auf das Eisenbahngesetz, so wird das volkswirtschaftliche Interesse missachtet.
Die Raumplanung ist eine komplexe Angelegenheit. Mit dem Raumplanungsgesetz 2013 (RPG) wurde sie auf Nachhaltigkeit, Landschaft- und Ressourcenschonung ausgerichtet. Der Bund setzt die Kantone unter Druck, diese geben den Druck weiter an die Gemeinden. Beispielsweise hat der Kanton - wahrscheinlich auf Order des Bundes - die Gemeinden kürzlich aufgefordert, die nach neuem RPG zu grossen Baulandreserven entschädigungsfrei auszuzonen oder sofort zu bebauen. Eine stringente Umsetzung liegt offenbar im Interesse der Stimmbürger.
Diese Stringenz fordert der Gemeinderat für alle. Dass die BLS von allen raumplanerischen Vor-gehen abgekoppelt ein Projekt «Werkstatt BLS» mit einem Kulturlandverbrauch von 20 Hektaren angeht und angehen kann, ist nicht begreifbar. Lösungen wie Untertunnelung oder Ausbau bestehender Standorte dürfen nicht einfach aus betriebswirtschaftlichen Argumenten verworfen werden. Das neue Raumplanungsgesetz widerspiegelt im Gegensatz zum Eisenbahngesetz den heutigen Zeitgeist.
Man mag Frauenkappelen Partikulärinteressen vorwerfen, da die heute ländliche Wohngemein-de bei der Wahl des Standorts Riedbach unter anderem stark durch Lärm-, Licht- und Industrieimmissionen betroffen wäre. Das ist nicht abzustreiten – die vorgängig genannten übergeordneten Interessen gewichten auch für den Gemeinderat Frauenkappelen höher. Wird im geforderten ordentlichen Verfahren in den nächsten Jahren aufgezeigt, was die volkswirtschaftlich beste Lösung zum Thema «Werkstätte BLS» ist, werden die lokalen Eigeninteressen der einzelnen Gemeinden eine untergeordnete Rolle spielen müssen.
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