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Informationen aus dem Gemeinderat

11.04.2022

Sitzung vom 7. April 2022

Festlegen Stellenprozente Schulleiter ab 01.08.2022

Unser Schulleiter Kurt Heller geht per Sommer 2022 in Rente. Als Nachfolge konnte Beat Rentsch, bisherige Lehrperson 1. Klasse und Tagesschulleiter, gewonnen werden. Die Tagesschulleitun wird er deshalb per Sommer 2022 abgeben.

Im Jahr 2010 war die Stelle des Schulleiters seitens des Kantons mit 20 Stellenprozenten ausgestattet. Die Gemeindeversammlung beschloss damals auf Antrag des Gemeinderates, dass diese Anstellung durch die Gemeinde auf 40 Stellenprozente erhöht wird. Dies, damit die Schule mit mehr Präsenz durch den Schulleiter professionell geführt werden kann. Der Schulleiter führte in diesen Stellenprozenten auch die Sekretariatsarbeiten aus.

Dies ist eine kostenintensive Lösung. Da der neue Schulleiter auch wieder Unterricht erteilt und dadurch mehr Präsenzzeit in der Schule hat, und weil per Sommer 2022 ein Schul- und Tagesschulsekretariat geschaffen wird, beschliesst der Gemeinderat die Reduktion der Stellenprozente des Schulleiters auf 30 Prozent.

Da der Kanton die Stelle des Schulleiters an unserer Schule aktuell mit 25 Stellenprozenten ausstattet (aufgrund höherer Schülerzahlen und Lehrpersonen) übernimmt die Gemeinde künftig die Kosten für 5 zusätzliche Stellenprozente.

Mitgliederversammlung Schutzverband Wohlensee vom 20. April 2022

Am 20. April 2022 findet die Mitgliederversammlung des Uferschutzverband Wohlensee statt. Der Gemeinderat erteilt dem Delegierten Tobias Straub die Weisung, die traktandierten Geschäfte zu genehmigen.

Umbau Mobilfunkanlagen Swisscom (Murtenstrasse 38) und Sunrise (Wasserturm)

Die Sunrise UPC GmbH hat ein Baugesuch für eine Leistungsanpassung der bestehenden Mobilfunkantenne auf dem Wasserturm eingereicht. Die Antenne soll für einen möglichen 5G-Betrieb umgerüstet werden. Bei einem vergleichbaren Baugesuch der Swisscom AG für den Umbau der Antenne an der Murtenstrasse 38 hatte der Gemeinderat Einsprache erhoben, weil damals die Mess- und Kontrollierbarkeit der Sendeleistung der Mobilfunkantennen nicht definiert war. Dieses Verfahren ist zwischenzeitlich bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern sistiert.
Aufgrund des nun vorliegenden Baugesuchs der Sunrise hat der Gemeinderat die Situation betreffend Mess- und Kontrollierbarkeit der Sendeleistung von Mobilfunkantennen neu beurteilt.
Mit der korrigierten NISV (Verordnung über den Schutz von nichtionisierender Strahlung) bzw. den per 1. April 2022 erlassenen Empfehlungen der Bau-, Planungs- und Umwelt-Direktorenkonferenz (BPUK) ist nun definiert, wie die an der Antenne gemessenen Strahlungen umzurechnen sind, um die Einhaltung der Grenzwerte zu bestimmen.
Entsprechend kann die Einhaltung der Grenzwerte kontrolliert werden.
Aus diesem Grund verzichtet der Gemeinderat auf eine Einsprache gegen das Baugesuch der Sunrise und zieht zeitgleich auch die Beschwerde gegen das Baugesuch der Swisscom AG zurück.

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