Neues Energiesetz

  • Wie Sie den Medien entnehmen konnten, tritt per 01.01.2023 im Kanton Bern das neue Energiegesetz in Kraft und die Energieverordnung wurde ebenfalls angepasst.

     

    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass ab Inkrafttreten des Gesetzes bei bestehenden Bauten der Heizungsersatz meldepflichtig ist. Die Meldung muss zwingend über eBau (eBau: Elektronisches Baubewilligungsverfahren)erfolgen. Einige technische Anforderungen sind ebenfalls neu, welche nicht in jedem Fall die freie Wahl der Heizmedien ermöglichen wie bisher. Fragen Sie hierzu Ihren Fachmann. Bisherige Baubewilligungspflichten bleiben unberührt und werden teils gar ausgedehnt.


 
 

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