Beistandschaft auf eigenes Begehren - beantragen

Kann eine mündige Person ihre Angelegenheiten infolge von Altersschwäche oder anderen Gebrechen oder aufgrund von Unerfahrenheit nicht selber korrekt erledigen, kann sie die Errichtung einer Beistandschaft verlangen.

In einem solchen Fall zuständig ist die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde. Bitte wenden Sie sich an die

Sozialen Dienste Wohlen
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
G 031 828 81 66

Regionale Soziale Dienste Wohlen
Gemeindeverwaltung Frauenkappelen

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