Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt - Informationen einholen

Wenn Sie sich für einen längeren Auslandaufenthalt bei der Einwohnerkontrolle abmelden, sind Sie in der Schweiz nicht mehr steuerpflichtig.

Besitzen Sie allerdings in der Schweiz noch Liegenschaften, sind an Gesellschaften oder Erbengemeinschaften oder ähnlichem beteiligt, so entsteht eine teilweise Steuerpflicht.

Ruch Beat

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