Handlungsfähig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und urteilsfähig ist.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Das Gesuch kann direkt am Schalter der KESB, per Post oder über die Info-E-Mail-Adresse gestellt werden. Die gesuchstellende Person hat sich am Schalter auszuweisen.
Gebühr: CHF 20.00 bei Bezug am Schalter, CHF 30.00 bei Versand mit Rechnung.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord
Bernstrasse 5
3312 Fraubrunnen
G 031 635 20 50
nfksb-mnbch