Tombola - Informationen einholen

Für die Durchführung von Tombolas an Unterhaltungsanlässen gilt eine Meldepflicht. Die Checkliste und das Onlineformular finden Sie auf der Seite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (s. unten).

Meldepflicht: 30 Tage vor der Veranstaltung

Lottos mit Sachpreisen/Tombolas - Kanton Bern
Gemeindeverwaltung Frauenkappelen

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