Wenn Sie nach einem längeren Auslandaufenthalt in die Schweiz zurück kehren, melden Sie sich bitte bei der Einwohnerkontrolle, damit überprüft werden kann ob
- Sie noch angemeldet sind. In diesem Fall werden nur die Daten bereinigt (z.B. Kontaktadressen gelöscht).
- Sie während der Dauer des Auslandaufenthaltes abgemeldet waren. In diesem Fall müssen Sie sich per "eUmzug" oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung neu anmelden.