Sie planen einen Auslandaufenthalt? Je nach Dauer der Abwesenheit bleiben Sie in der Schweiz angemeldet oder es ist ratsam, sich definitiv abzumelden.
Bitte besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit den Mitarbeitern der Einwohnerkontrolle.
Im Fall einer definitiven Abmeldung ins Ausland muss eine Kontaktadresse in der Schweiz angegeben werden (z.B. für Korrespondenz der Steuerverwaltung).