Gehbehinderte Personen und Personen, die diese transportieren, können Parkierungserleichterungen in Anspruch nehmen. Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie unten.
Erstmaliges Ausstellen einer Parkkarte
Die gehbehinderte Person reicht das Gesuch bei der Gemeindeverwaltung ein. Die Gemeinde prüft die Unterlagen (Gesuch, Arztzeugnis, Foto) und leitet diese an das SVSA zur Bewilligung weiter. Die Bewilligung gilt in der Regel für 1 Jahr.
Erneuerung einer Parkkarte
Gesuche um Erneuerung einer Parkkarte sind direkt an das SVSA zu richten.