ordentliche Einbürgerung - Informationen einholen

Ausländer und Ausländerinnen, die dauerhaft in der Schweiz leben und die schweizerische Staatsangehörigkeit erlangen möchten, können sich einbürgern lassen.
Wohnsitzvoraussetzungen: Insgesamt zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches. Ausserdem mindestens zwei Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Einbürgerungsgemeinde.

Die Gesuchsformulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Bevor das Gesuch eingereicht wird, müssen Sie sich beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18a, 3018 Bern registrieren lassen.

Weiter müssen der Nachweis über den erfolgreich absolvierten Einbürgerungstest und die Sprachstandsanalyse beigebracht werden.

Für detaillierte Informationen (z.B. Wohnsitzvoraussetzungen für Jugendliche, Verfahren, usw.) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ordentliche Einbürgerung Kanton Bern
Hämmerli Ramona

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