nicht erwerbstätig (NE) - anmelden

In folgenden Fällen müssen Sie sich als nicht erwerbstätig anmelden:

  • vorzeitige Pensionierung
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
  • Empfänger und Empfängerinnen von Krankentaggeldern
  • Studierende
  • Weltreisende
  • ausgesteuerte Arbeitslose
  • Geschiedene
  • Verwitwete
  • Ehefrauen und Ehemänner von Penisionierten, die nicht im AHV-Rentenalter sind

Anmeldung Nichterwerbstätige
Balmer Kasandra

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