Heizungsersatz - Informationen einholen

Gestützt auf das Energiegesetz ist bei bestehenden Bauten der Heizungsersatz meldepflichtig ist. Die Meldung muss zwingend über eBau (eBau: Elektronisches Baubewilligungsverfahren) erfolgen. Aufgrund von technischen Anforderungen ist nicht in jedem Fall die freie Wahl der Heizmedien möglich. Fragen Sie hierzu Ihren Fachmann. Bisherige Baubewilligungspflichten bleiben unberührt und werden teils gar ausgedehnt.

eBau: Elektronisches Baubewilligungsverfahren
Bauverwaltung Wohlen, Departement Bau und Planung
Bieri Jeannette

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