Anerkennung eines Kindes - Informationen einholen

Erwartet ein unverheiratetes Paar ein Kind, so muss der Vater dieses Kind beim Zivilstandsamt anerkennen.

Eine Anerkennung ist grundsätzlich vor oder nach der Geburt möglich. Die Anerkennung vor der Geburt wird empfohlen.

Kanton Bern Zivilstand - Kindesanerkennung
Gemeindeverwaltung Frauenkappelen

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