erleichterte Einbürgerung - Informationen einholen

Ehepartner einer Schweizerin bzw. eines Schweizers haben unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung.

Die Voraussetzungen sind folgende:

  • in der Schweiz integriert sein;
  • die schweizerische Rechtsordnung beachten;
  • während insgesamt 5 Jahren in der Schweiz gewohnt haben;
  • seit 1 Jahr vor Gesuchseinreichung in der Schweiz leben;
  • seit 3 Jahren mit der Schweizer Eheparterin oder dem schweizer Ehepartner verheiratet sein.


Das Gesuchsformular für die erleichterte Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder beim Bundesamt für Migration. Das Gesuch ist beim Bundesamt für Migration einzureichen, welches für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig ist.

Bundesamt für Migration
Hämmerli Ramona

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