Beiträge der Gemeinde an Vereine und Organisationen sind leistungsbezogen und können folgendermassen abgeholt werden:
Öffentliche Einsätze
- Der Auftrag für die Mithilfe bei einem öffentlichen Einsatz wird durch den Gemeinderat an die Vereine oder Organisationen erteilt.
- Eine Anfrage für die Durchführung eines Angebotes in öffentlichem Interesse kann durch einen Verein oder eine Organisation an den Gemeinderat gestellt werden.
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Gemeindebeiträge ausgerichtet werden:
- Vereinseinsätze müssen von öffentlichem Interesse sein.
- Der Verein oder die Organisation muss im Vereinskartell von Frauenkappelen sein.
- Die Anzahl der beteiligten Helferinnen und Helfer muss im Voraus bekannt sein.
- Die Abrechnung erfolgt nach der Grösse des Einsatzes.
Jugendförderung
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Gemeindebeiträge ausgerichtet werden:
- Der Verein muss seinen Sitz in Frauenkappelen haben oder es muss sich um eine ortsansässige Gruppe handeln.
- Der Wohnsitz der geförderten Kinder | Jugendlichen muss Frauenkappelen sein.
- Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren.
- Es kann sich um ein Ganzjahresangebot oder ein zeitlich beschränktes Angebot (Kurs) handeln.
- Das Gesuch kann entweder für 1 Jahr (Vereine) oder halbjährlich (Schule) erfolgen.
- Der Stichtag für die Berechnung der Anzahl Kinder | Jugendlicher ist der 1. Oktober.
- Das Gesuch ist bis spätestens 31. Oktober einzureichen und gilt bei Vereinen für das laufende Kalenderjahr. Bei Angeboten der Schule bezieht sich die Anzahl Kinder / Jugendlicher auf das laufende Schuljahr.
- Es muss jedes Jahr ein Gesuch eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang des Gesuches.
- Dem Gesuch muss ein schriftliches Förder- und Ausbildungskonzept beigelegt werden.
- Die Angebote werden in 3 Beitragskategorien eingeteilt:
Das Gesuchsformular für die Gemeindebeiträge an die Jugendförderung kann bei der Gemeindeverwaltung angefordert oder heruntergeladen werden.