Baugesuch (eBau) - online einreichen

Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern (eBau)

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Ende September 2021 beschlossen, dass das elektronische Baubewilligungsverfahren «eBau» per März 2022 obligatorisch wird. Künftig müssen sämtliche Baugesuche und weitere Gesuche direkt auf der Plattform eBau ausgefüllt und der Gemeinde übermittelt werden. Viele Architektinnen und Architekten, Bauplanende und Bauherrschaften haben bereits gute Erfahrungen damit gemacht.

Bis zur Anpassung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) müssen der Bauverwaltung das Gesuch, die zusätzlichen Formulare sowie die Baupläne zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Rechtlich massgebend sind die in Papierform vorliegenden Baugesuchsunterlagen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Die Baupublikation erfolgt ebenfalls über eBau sowie im Anzeiger Region Bern. Voraussetzung ist ein Zugang über BE-Login.

Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage.

Bei Fragen für den technischen Support wenden Sie sich bitte an:



Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe.

eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
Bauverwaltung Wohlen, Departement Bau und Planung

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen