Ausländische Staatsangehörige, die sich dauerhaft in der Gemeinde aufhalten, müssen sich innerhalb von acht Tagen ab Einreisedatum bei der Gemeindeverwaltung anmelden.
Mitzubringen sind Pass oder Personalausweis, der Arbeitsvertrag und der Mietvertrag.
Bei Fragen zum Thema Ausländerausweise | Aufenthaltsbewilligung | Arbeitserlaubnis wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindeverwaltung.