Abwasserentsorgung - Zuständigkeiten

Im Jahr 2011 hat der Kanton die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) genehmigt.

In dieser Planung sind sämtliche bestehenden Leitungen erfasst. Zudem wird auch aufgezeigt, wo in den nächsten Jahren Handlungsbedarf besteht.

Bei Fragen zum Kanalisationswesen wenden Sie sich an:

Marti Samira
Position: Bauverwalterin | Leiterin Infrastruktur
Telefon: 031 926 63 66

Marti Samira

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