Gemeindeversammlung 4. Dezember 2025

30.10.2025

Die Gemeindeversammlung findet am 4. Dezember 2025, 20.00 Uhr, in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli statt.

Einwohnergemeinde – ordentliche Versammlung von Donnerstag, 4. Dezember 2025,
20.00 Uhr, in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli

Traktanden
Mitteilungsblatt Nr. 119

1.    Budget für das Jahr 2026; Beratung und Genehmigung des Budgets und Festsetzen der Steueranlage und der
       Liegenschaftssteuer
       Budget 2026

2.    Rechtsmittelverfahren zum Bau einer BLS Werkstätte im Chliforst Nord; Kreditabrechnung

3.    Wahl von drei Mitgliedern in die Kindergarten- und Primarschulkommission
       (Demissionen Denise Blattner, Mette Brönnimann und Martina Rausa)

4.    Verschiedenes
4.1  Informationen durch den Gemeinderat zu verschiedenen aktuellen Themen:
       Schulraumplanung 
       weitere kurzfristig verfügbare Informationen
4.2 Anliegen aus der Bevölkerung

Budget 2026
Das Budget für das Jahr 2026 erscheint in gekürzter Fassung im Gemeindemitteilungsblatt und kann ab dem 4. November 2025 auf der Homepage www.frauenkappelen.ch eingesehen werden. Detaillierte Budgets können ebenfalls ab dem Zeitpunkt bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Wahlvorschläge
Grundsätzlich können Wahlvorschläge anlässlich der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Der Gemeinderat hat jedoch beschlossen, Wahlvorschläge, die bis Montag, 17. November 2025, 10.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung schriftlich mitgeteilt werden, in einem Rundschreiben an alle Haushaltungen zu veröffentlichen.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat

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