27.02.2026
Sitzung vom 26. Februar 2026
Gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 sind während der Auflage keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll.
Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde wird überarbeitet. Dieser Plan regelt, wie das Abwasser in der Gemeinde gesammelt, abgeleitet und gereinigt wird und bildet die Grundlage für einen sicheren und gesetzeskonformen Gewässerschutz.
Die Überarbeitung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt gemäss den kantonalen Vorgaben. Der Gemeinderat hat für diese Arbeiten einen Investitionskredit von CHF 75'000 genehmigt.
Der Gemeinderat hatte im Jahr 2020 für das Vorprojekt «Wasseranschluss Wohlei ab Wohleiberg» einen Planungskredit von CHF 30'000.00 genehmigt. Die Projektierungsarbeiten wurden im 2022 abgeschlossen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf CHF 25'718.81, was eine Kreditunterschreitung von CHF 4'281.19 ergibt.
Die Kreditabrechnung über den Bau der Wasserleitung wird der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2026 zur Kenntnis gebracht.