03.07.2026
Sitzung vom 01. Juli 2026
In den vergangenen Jahren wurde festgestellt, dass verschiedene Wendehämmer auf dem Gemeindegebiet zunehmend als Parkflächen genutzt werden. Dies führt wiederholt zu Behinderungen für die Kehrichtabfuhr, den Werkhof sowie im Ereignisfall für Rettungsfahrzeuge.
Nach einer gemeinsamen Beurteilung durch die Leiterin Infrastruktur, den Werkhof, die Verkehrspolizei und der Bau- und Verkehrskommission hat der Gemeinderat beschlossen, für die Wendehämmer Chrummacher, Breitacher und Chrützacher verkehrsrechtliche Verfahren für Parkverbote einzuleiten.
Die Verkehrsmassnahmen werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben verfügt und öffentlich publiziert. Nach Eintritt der Rechtskraft werden die entsprechenden Signalisationen und Markierungen umgesetzt.
Mit diesen Massnahmen soll sichergestellt werden, dass die Wendehämmer jederzeit ihrer vorgesehenen Funktion dienen und von Einsatz-, Entsorgungs- und Unterhaltsfahrzeugen uneingeschränkt genutzt werden können.
Gemeinden haben für mögliche Gefährdungen sicherzustellen, dass bei deren Eintreten die Durchhaltefähigkeit gewährleistet ist. Dazu wird ein Business Continuity Management (BCM) erarbeitet. Im BCM werden vitale Leistungen (Leistungen, die für das Funktionieren der Gemeinde wichtig sind, z.B. Wasserversorgung, Abfallentsorgung, Altersheime usw.) definiert und es wird untersucht was passiert, wenn eine solche Leistung aufgrund einer Gefährdung (z.B. Stromausfall) nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Als Folge werden im BCM Massnahmen definiert, um den Ausfall möglichst kurz zu halten.
Das BCM wurde in den letzten Monaten in einer ersten Version erarbeitet. Es wird vom Gemeinderat genehmigt. Das BCM ist laufend zu überprüfen und zu überarbeiten.