10.07.2025
Gemäss Art. 64, OgR liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 vom 10. Juli bis und mit 11. August 2025 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll
Gemeindeverwaltung Frauenkappelen