12.06.2026
Gemäss unserem Friedhofreglement Art. 17 beträgt die Grabruhe bei Erdbestattungsgräbern 25 Jahre und bei Urnengräbern 20 Jahre.
Nach Ablauf der Ruhedauer kann die Aufhebung von Gräbern vorgenommen werden.
In diesem Herbst (ab KW 38) werden Gräber auf dem Erdbestattungsfriedhof sowie auf dem Urnenfriedhof neben der Kirche aufgehoben.
Jeweils ein Angehöriger der | des Verstorbenen wurde durch die Verwaltung schriftlich über die Aufhebung der Gräber informiert.
Für Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung,
Samira Marti, Bauverwalterin, 031 926 63 66 gerne zur Verfügung.
Die Gemeindeverwaltung