Ausscheiden Gewässerräume

29.03.2023

Mitwirkungsbericht

Das 2011 revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt von den Kantonen die Ausscheidung von Gewässerräumen an allen oberirdischen Gewässern. Bei Flüssen und Bächen umfasst der Gewässerraum sowohl das Gerinne als auch die beiden Uferbereiche (Korridor). Der Gewässerraum steht dem Gewässer zur Verfügung und gewährleistet insbesondere den Schutz vor Hochwasser sowie die natürlichen Funktionen – zum Beispiel als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

Im Kanton Bern sind die Gemeinden für die Festlegung des Gewässerraumes zuständig. Es ist ihre Aufgabe, die Vorschriften zur Ausscheidung des Gewässerraums in der Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich umzusetzen.

Dieser Pflicht kommt die Gemeinde Frauenkappelen nach. Vom 2. November bis und mit 2. Dezember 2022 wurde die Planung öffentlich mitgewirkt. Die Mitwirkungseingaben wurden in der Zwischenzeit ausgewertet und im Gemeinderat behandelt. Der Mitwirkungsbericht inkl. Antwort des Gemeinderates wurde in den Erläuterungsbericht eingearbeitet (Seiten 11 bis 14). Der ergänzte Erläuterungsbericht kann nachfolgend eingesehen werden. 

Erläuterungsbericht (inkl. Mitwirkungsbericht)

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