Beschluss über einen gebundenen Verpflichtungskredit

19.12.2022

Bau Wasserleitung Hübeli

Gemäss Art. 101 Abs. 3 Gemeindeverordnung ist der Beschluss über einen gebundenen Verpflichtungskredit zu veröffentlichen, wenn er die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt.
Verpflichtungskredite sind gebunden, wenn bezüglich ihrer Höhe, dem Zeitpunkt ihrer Vornahme oder anderer Modalitäten kein Entscheidungsspielraum besteht.

Gestützt auf diese Vorschrift bringt der Gemeinderat zur Kenntnis, dass er in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 den Kredit für den Bau der Wasserleitung (Detailerschliessung) im Hübeli in der Höhe von CHF 85'000 genehmigt hat.

Begründung
Das Hübeli ist ein öffentliches Sanierungsgebiet. Die Gemeinde ist erschliessungspflichtig. Das Verlegen der Leitung in der Wiese ist die günstigste Variante. Aufgrund schlechter Trinkwasserqualität muss die Leitung so schnell wie möglich gebaut werden.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung – das heisst bis am 20. Januar 2023 - schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, eingereicht werden.

Der Gemeinderat

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