Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2022

05.01.2023

öffentliche Auflage

Gemäss Art. 64 im OgR liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2022 zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung vom 5. Januar bis und mit 6. Februar 2023 auf. Das Protokoll kann mit untenstehendem Link eingesehen werden. 

Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll. 

Das Protokoll ist öffentlich. Eine Genehmigung des Protokolls an der Gemeindeversammlung erfolgt nicht mehr. 

Protokoll Gemeindeversammlung 

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