13.01.2025
5. Dezember 2024
Gemäss Art. 64, OgR liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 vom 9. Januar bis und mit 10. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Protokoll Gemeindeversammlung 05.12.2024
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat