Änderung Tagesschulverordnung

14.09.2022

Artikel 3, 11 und 15

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 7. September 2022 die revidierten Artikel 3, 11 und 15 der Tagesschulverordnung genehmigt. Diese treten per 1. Oktober 2022 in Kraft.

Die geänderte Verordnung kann auf der Website der Gemeinde www.frauenkappelen.ch eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen von Art. 63 Verwaltungsrechtspflegegesetz innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Beschwerde geführt werden

Der Gemeinderat

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen