Vogelgrippe

25.11.2025

Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels

Die Vogelgrippe hat die Schweiz erreicht. Es ist wichtig, Hausgeflügel vor einer Ansteckung zu schützen. Das grösste Ansteckungsrisiko ist der direkte Kontakt zu Wasservögeln. Daher gelten für Geflügelhaltungen, die im Kontroll- oder, Beobachtungsgebiet liegen, gesetzlich verpflichtende Massnahmen.

Welches Gebiet umfasst das Beobachtungsgebiet?
Das Beobachtungsgebiet umfasst die ganze Schweiz.

Welche Massnahmen gelten im Beobachtungsgebiet?
Alle Halterinnen und Halter von Vögeln im Beobachtungsgebiet müssen folgende Symptome bei den Vögeln einer Tierärztin / einem Tierarzt melden:
ausgeprägte respiratorische Symptome
einen Rückgang der Legeleistung
eine Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme
Gehäufte Todesfälle

Tierhalterinnen und Tierhalter von mehr als 100 Stück Hausgeflügel müssen Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.

Geflügelhaltungen im Beobachtungsgebiet, die insgesamt 50 Vögel oder mehr halten, müssen folgende Massnahmen umsetzen (für kleinere Geflügelhaltungen sind die Massnahmen dringend empfohlen):

Den Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln verhindern. Dazu müssen Sie:
Den Auslauf des Hausgeflügels auf einen geschlossenen Aussenklimabereich beschränken, oder
Sicherstellen, dass im Aussenbereich die Auslaufflächen und Wasserbecken des Hausgeflügels durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert sind, oder
Das Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem, das für Wildvögel nicht zugänglich ist, halten.
Gänsevögel (Enten und Gänse) und Laufvögel müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden.

Es müssen folgende Hygienemassnahmen getroffen werden:

Die Anzahl Personen mit Zutritt zur Geflügelhaltung ist auf das Notwendige zu beschränken.
Es ist eine Hygieneschleuse einzurichten.
Personen dürfen die Geflügelhaltung ausschliesslich mit Kleidern und Schuhen betreten, die nur in dieser Geflügelhaltung verwendet und die regelmässig gewaschen werden. Sie müssen die Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Geflügelhaltung waschen und desinfizieren.
Darf Hausgeflügel aus Tierhaltungen im Beobachtungsgebiet an Märkte oder Ausstellungen?

Nur, wenn alle obenstehenden Massnahmen seit mindestens 21 Tagen eingehalten sind (dies gilt für alle Geflügelhaltungen, auch wenn sie weniger als 50 Tiere halten).

Welches Gebiet umfasst das Kontrollgebiet?
Das Kontrollgebiet umfasst die Gemeinde Vinelz. 

Tot aufgefundene Wildvögel nicht berühren
Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren. Tot aufgefundene Vögel müssen der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden, die die Vögel einsammeln und gegebenenfalls die nötigen Analysen durchführen. Diese Überwachung der Wildvögel ermöglicht, eine allfällige Viruszirkulation in der Schweiz rasch zu erkennen und die Massnahmen nötigenfalls anzupassen.


Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und wurde bis jetzt nur in Einzelfällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infizierten Vögeln beobachtet. Geflügelprodukte, wie Pouletfleisch und Eier, können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.

Mit einer koordinierten Verstärkung der Biosicherheitsmassnahmen in der ganzen Schweiz und erhöhter Wachsamkeit tragen die Geflügelhalterinnen und -halter, die kantonalen Behörden und das BLV gemeinsam dazu bei, die Gesundheit der Tiere zu schützen und die Auswirkungen der Vogelgrippe in der Schweiz dauerhaft zu begrenzen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der kantonalen Webseite oder der Webseite des Bundes.  


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