09.05.2022
Traktandenliste
Einwohnergemeinde – ordentliche Versammlung von Donnerstag, 9. Juni 2022, 20.00 Uhr,
in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli
Traktanden
1. Gemeinderechnung für das Jahr 2021; Genehmigung
Gemeinderechnung 2021
2. Reglement über die Mehrwertabgabe; Genehmigung
Reglement über die Mehrwertabgabe
3. Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen; Genehmigung
Reglement SF Werterhalt von Investitionen im VV
4. Technische Ortsplanungsrevision bestehend aus Überarbeiten Baureglement (Einarbeiten BMBV) und Zonenplan (Ausscheiden Gewässerräume, kleinräumige Umzonungen); Genehmigen Kredit in der Höhe von CHF 185'000 inkl. MWST (Kostengenauigkeit +/- 15%)
5. Neuorganisation Gemeindeverwaltung, Werkhof und Hauswart; Genehmigung der wiederkehrenden Folgekosten in der Höhe von CHF 84'000 sowie des Nachkredits zu Gunsten Budget 2022.
6. Verschiedenes
6.1. Informationen durch den Gemeinderat zu verschiedenen aktuellen Themen:
Areal Oberschulhaus
BLS Werkstätte
Flüchtlingssituation Ukraine
Allenfalls kurzfristig zur Verfügung stehende Informationen zu weiteren Geschäften
6.2. Anliegen aus der Bevölkerung
Gemeinderechnung 2021
Die Unterlagen zu Traktandum 1 können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder ab Dienstag, 10. Mai 2022 auf der Homepage www.frauenkappelen.ch heruntergeladen werden. Auszüge werden auch im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Reglementsauflage
Das Reglement über die Mehrwertabgabe und das Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen liegen 30 Tage vor der Versammlung, d.h. vom 10. Mai bis und mit 9. Juni 2022, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie können auch auf der Homepage eingesehen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Mittwoch und Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Montag und Mittwoch |
08.00 - 11.30 Uhr |
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