28.09.2021
2011 wurde unsere letzte Ortsplanungsrevision genehmigt.
Es handelte sich damals um eine Gesamtrevision. Es wurden neue Bauzonen (u.a. ZPP Matte) ausgeschieden, das Baureglement wurde neu geschrieben, der Verkehrsrichtplan wurde überprüft, es wurde eine Gefahrenkarte geschaffen und auch ein Richtplan Siedlungsentwicklung und Landschaft wurde erlassen.
Seit der Änderung des Raumplanungsgesetzes 2013 geht Ortsplanung anders; das grosse Thema ist die innere Verdichtung. Das Neu-Einzonen von landwirtschaftlichen Flächen ist heute so gut wie unmöglich.
Dafür geben übergeordnete Planungen und rechtliche Grundlagen vor, dass die Ortsplanungen zu vereinheitlichen sind. So sind bis Ende 2023 die Begriffe und Messweisen anzupassen (Umsetzung Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen). Weiter müssen im Zonenplan die Gewässerräume ausgeschieden werden.
Diese Arbeiten werden in unserer Gemeinde im nächsten Winter | Frühjahr an die Hand genommen. Gerne nutzen wir hiermit die Gelegenheit, Sie über das anstehende Projekt zu informieren.
Grundeigentümer in der Gemeinde haben Gelegenheit, Anliegen und Wünsche in Zusammenhang mit der technischen Ortsplanungsrevision bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Denkbar sind zum Beispiel Anliegen für die Umzonung einer Liegenschaft (Wechsel der Wohnzone), Anliegen in Bezug auf die Änderung von einzelnen Baureglementsartikeln usw.
Die eingesetzte Arbeitsgruppe wird die Eingaben sichten und prüfen, was in der technischen Ortsplanungsrevision mit bearbeitet werden kann und den Grundeigentümern entsprechende Rückmeldungen geben.
Bitte deponieren Sie Ihre Anliegen bis spätestens am 31. Oktober 2021 schriftlich oder per Mail – allenfalls unter Beilage eines Situationsplans – bei der Gemeindeverwaltung, gemeinde@frauenkappelen.ch.
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeschreiberin, Ramona Hämmerli, 031 926 63 60, ramona.haemmerli@frauenkappelen.ch gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat
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