22.10.2020
Die Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 3. Dezember 2020, 20.00 Uhr in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli statt.
Wir bitten die Bevölkerung das Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung zu beachten. Das Schutzkonzept finden Sie auf der Rückseite des Mitteilungsblattes. Vielen Dank.
Mitteilungsblatt Nr. 107
Traktanden
1. Gemeinderechnung für das Jahr 2019; Genehmigung
2. Budget für das Jahr 2021; Beratung und Genehmigung des Budgets und Festsetzen der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
3. Reglement über die Nutzung der gemeindeeigenen Liegenschaften; Genehmigung
Reglement über die Nutzung der gemeindeeigenen Liegenschaften
Verordnung über die Nutzung der gemeindeeigenen Liegenschaften (informative Auflage)
Tarife, Anhang 1 zur Verordnung (informative Auflage)
4. Wahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat
(Ersatz Beat Kopp)
5. IT-Erschliessung Schule und Mehrzweckanlage Zälgli; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
6. Wertstoffsammelstelle; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
7. Gesamtsanierung Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
8. Kooperation Bern; Information betreffend Antrag Gemeinderat z.Hd. a.o Gemeindever-sammlung vom 11. März 2021
9. Verschiedenes
9.1. Informationen durch den Gemeinderat zu verschiedenen aktuellen Themen:
Areal Oberschulhaus
BLS Werkstätte
Schülertransport
Finanzstrategie Gemeinderat; Auswirkungen Langzeitplanung Infrastrukturen auf den Finanzhaushalt der Gemeinde
Mobilfunkantennen 5G
Allenfalls kurzfristig zur Verfügung stehende Informationen zu weiteren Geschäften
9.2. Anliegen aus der Bevölkerung
Gemeinderechnung 2019
Die Unterlagen zu Traktandum 1 können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder ab Dienstag, 3. November 2020 auf der Homepage www.frauenkappelen.ch heruntergeladen werden. Auszüge werden auch im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Budget 2021
Das Budget für das Jahr 2021 erscheint in gekürzter Fassung im Gemeindemitteilungsblatt und kann auf der Homepage www.frauenkappelen.ch eingesehen werden. Detaillierte Budgets kön-nen wie bis anhin bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Reglementsauflage
Das Reglement über die Nutzung der gemeindeeigenen Liegenschaften liegt 30 Tage vor der Versammlung, d.h. vom 3. November bis und mit 3. Dezember 2020, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Wahlvorschläge
Grundsätzlich können Wahlvorschläge anlässlich der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Der Gemeinderat hat jedoch beschlossen, Wahlvorschläge, die bis Montag, 16. No-vember 2020, 10.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung schriftlich mitgeteilt werden, in einem Rundschreiben an alle Haushaltungen zu veröffentlichen.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechts-pflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde füh-ren.
Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemein-debürger freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Mittwoch und Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Montag und Mittwoch |
08.00 - 11.30 Uhr |
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