02.11.2021
Die Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 9. Dezember 2021, 20.00 Uhr in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli statt.
Traktanden
1. Budget für das Jahr 2022; Beratung und Genehmigung des Budgets und Festsetzen der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
(Senkung der Steueranlage auf 1.60)
2. Langzeitplanung Werke
2.1 Genehmigung eines Rahmenkredits in der Höhe von CHF 6'900'000 inkl. MWST mit einer Kostengenauigkeit von +/- 25 Prozent für
das erste 5-Jahres-Sanierungspaket der Werke im Bereich Abwasser, Wasser und Strassen.
2.2 Ermächtigung des Gemeinderates, innerhalb des Rahmenkredites die einzelnen Kredite für die Teilprojekte zu genehmigen.
3. Verzicht auf Einnahmen aus den Konzessionsabgaben BKW in der Höhe von CHF 55'839 pro Jahr
4. Erneuerung Wertstoffsammelstelle und Bau einer neuen Abwasserleitung; Kreditabrechnung
5. Wahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat
(Ersatz Ursula Schibler Schmid)
6. Wahl eines Mitgliedes in die Bau- und Verkehrskommission
(Ersatz Erich Holzer)
7. Verschiedenes
7.1. Informationen durch den Gemeinderat zu verschiedenen aktuellen Themen:
Areal Oberschulhaus
BLS Werkstätte
Schülertransport
Mobilfunkantennen 5G
Austausch-Kultur im Dorf
Sicherheit Ortsdurchfahrt
Allenfalls kurzfristig zur Verfügung stehende Informationen zu weiteren Geschäften
7.2. Anliegen aus der Bevölkerung
Budget 2022
Das Budget für das Jahr 2022 erscheint in gekürzter Fassung im Gemeindemitteilungsblatt und kann auf der Homepage www.frauenkappelen.ch eingesehen werden. Detaillierte Budgets können wie bis anhin bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Wahlvorschläge
Grundsätzlich können Wahlvorschläge anlässlich der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Der Gemeinderat hat jedoch beschlossen, Wahlvorschläge, die bis Montag, 22. November 2021, 10.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung schriftlich mitgeteilt werden, in einem Rundschreiben an alle Haushaltungen zu veröffentlichen.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Corona-Schutzmassnahmen
Das Schutzkonzept wird zirka zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung auf der Website der Gemeindeverwaltung publiziert. Es kann auch am Schalter bezogen werden.
Der Gemeinderat behält sich vor, die Gemeindeversammlung nötigenfalls im Freien abzuhalten.
Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Mittwoch und Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Montag und Mittwoch |
08.00 - 11.30 Uhr |
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