08.12.2020
Neue Gebührenansätze und Anpassung der Fristen.
Per 1. Januar 2021 gilt im Kanton Bern eine neue Fristverlängerungspraxis für natürliche Personen, juristische Personen, nachträgliche ordentliche Veranlagungen sowie unterjährige Steuerpflicht.
Weitere Informationen finden Sie im angefügten Dokument.
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Dienstag |
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Mittwoch und Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Freitag |
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Montag und Mittwoch |
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