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Organisation von Anlässen

Wenn Sie einen öffentlichen Anlass organisieren, benötigen Sie eine Gastgewerbebewilligung. Hierfür ist das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung auszufüllen. Das Formular ist unterzeichent bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Gemeinde leitet das Gesuch mit dem entsprechenden Bericht an das Regierungsstatthalteramt weiter, welches über die Erteilung der Bewilligung entscheidet.

Als Beilage zum Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung muss ein Jugendschutzkonzept sowie ein Hygienekonzept beigebracht werden.

Muster Jugendschutzkonzept
Muster Hygienekonzept

Wird am Anlass eine Lotterie durchgeführt, so sind ebenfalls die entsprechenden Formulare auszufüllen und bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Für die Durchführung eines Lottos oder einer Tombola ist ab 1.1.2010 keine Bewilligung mehr erforderlich.

Auf der Homepage der Regierungsstatthalterämter finden Sie ebenfalls Informationen zum Thema.

Wenn Sie eine private Feier im Familien- oder Freundeskreis veranstalten, für welche kein Eintritt verlangt wird und an welcher Getränke und Esswaren entweder gratis oder maximal zum Selbstkostenpreis abgegeben werden, ist keine Bewilligung erforderlich.

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