Feuerwehrersatzabgabe - Informationen einholen

  • Dienstpflichtig sind alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer. Die Dienstpflicht beginnt mit dem 20. Altersjahr und endet mit dem 50. Altersjahr. Wer nicht aktiv Dienst leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe von 3 % des Staatssteuerbetrages,  max. CHF 400.00.

     

    Diese Abgabe wird mit der ordentlichen Gemeinde- und Staatssteuer in Rechnung gestellt.


 
 

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3202 Frauenkappelen

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